Erbprinz

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Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.

Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin.

Weblinks

  • Artikel Erbprinz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  • Eintrag: Erbprinz. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 5, Leipzig 1906, S. 893–894.