Königreich Preußen-Entschädigungslande
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Reichsdeputationshauptschluß
Wie bereits durch den Frieden von Lunéville eingeleitet beschlossen die deutschen Fürstenam 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).
Preußische Entschädigungsprovinzen
Eine „Geographisch-statistische Beschreibung der im Jahre 1803 dem Preußischen Staate zugefallenen Entschädigungsprovinzen“ mit einer Karte wurde 1803 in Berlin von Friedrich Maurer gedruck und herausgegeben. An Entschädigungen fiel Preußen zu:
- Hochstift Hildesheim
- Goslar
- Erfurt
- Eichsfeld
- Mühlhausen
- Nordhausen
- Hochstift Paderborn (nun Erbfürstentum Paderborn)
- Hochstift Münster (nun Erbfürstentum Münster)
- Abtei Werden
- Abtei Essen
- Abtei Herford
Bibliografie
- Handbuch über den Königlich-Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1804. Mit Anhang, insbesondere über die Zuständigkeit der Behörden.
- Desgl. 1805.
- Desgl. 1806.
- Maurer, Friedrich: „Geographisch-statistische Beschreibung der im Jahre 1803 dem Preußischen Staate zugefallenen Entschädigungsprovinzen“, Berlin (1803)
- Stein, Freiherr vom: Briefe und amtliche Schriften. 1. Band bearbeitet von Erich Botzenhart, neu herausgegeben von Walter Hubatsch. Stuttgart 1957.
- Wilmans, Roger : Der Freiherr vom Stein und die Organisation der Erbfürstentümer Münster und Paderborn in den Jahren 1802 bis 1804, in: Zeitschrift für preussische Geschichte und Landeskunde 10 (1873) S. 659-684.