Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/067

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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786
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Neumanns-Kammer gesetzt ) bezahlet werden; in welchem Cours dann auch dem Pachter die Accise abgeführt werden soll.

9. Die Geld-Strafen, (welche bey allen Accisen angesetzet werden, und würden) sollen niemand andres, als dem Aerario publico heimfallen zufolg der Raths-Ueberkömmsten vom 7 März 1765 und 28 Februar 1766.

10. Dann ist auch duch einen am 22ten September 1783 erlassenen, und am 3ten darauf gefolgten October im Rath bestätigten Heff. Beamten-Schluß die Freyheit auf alle leinene Toilletten ohne Unterschied der Farbe, wenn selbige zur Fabricke und Einpackung der Tücher gebraucht werden, und dienen, zufolg der hochgedachten Raths-Verordnung vom 23ten Hornung 1720 ertendiret belassen, wie nicht weniger die Ochsen-Haaren, auch ohne Unterschied des Gewichtes, wie von Alters jederzeit gewesen, nach Sinn und Maaßgabe des Woll- und Gewand-Tarifs per Sack einen Aachner Gülden zu bezahlen festgesetzet worden.

Waag-Accise-Pachter: Hr. Jak. Kraus.

Karren-Bestäter: Pet. Math. Krämer.

Karren-Binder: 1. Pet. Wetzel. 2. Joh. Driesen. 3. Math. Schütz. 4. Joh. Peter Wolter. Diese vier sind zufolg ihres Eides verbunden, bey irgendwo aufgehender Feuers-Brunst die Brand-Leitern und Eimer herbeyzutragen.

Mehl- und Brandweins-Accise-Pachter: Hr. Joh. Jos. Krauthausen.