Platjenwerbe Nr. 8

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Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe

Um 1924 - Ehepaar Hinrich und Johanna Buse mit Tochter Clara
Um 1930 - nach dem Umbau




Einleitung

Platjenwerbe Nr. 8, Hof in Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.






Geschichte des Hofes

Allgemein

Die Inhaber und Bewohner dieser Stelle haben sich über die Generationen hinweg, wie in der Dorfschaft vielerorts anzutreffen, der Seefahrt zugewandt, oft über lange Zeitabschnitte ihres Lebens. Das relativ gute Verdienst als Zimmerleute auf den Schiffen, gegenüber den kargen Erträgnissen aus der Meierstelle, wird ausschlaggebend gewesen sein. Es galt die Lebensgrundlage für alle Bewohner zu erhalten, neben der Leistung von Abgaben und Steuern an die Gutsherrschaft und die Obrigkeit. Die Stelleninhaber mußten zudem für die Ausstattung mit anteiligem Hofvermögen bei Heiraten oder Verlassen der Stelle sorgen und ferner den Verpflichtungen gegenüber den Altenteilern nachkommen, soweit es die Wirtschaftslage des Hofes zuließ.

Aus den Heuerlisten des Bremer Seeleuteregisters im Staatsarchiv sind zu dieser Hofstelle folgende Seefahrer, allesamt Schiffszimmerleute, mit Angaben zu ihren Reisen dokumentiert:

Johann Hagens (1826), 1853 noch als wohnhaft in Platjenwerbe geführt, danach in Burgdamm.
Claus Buse (1806) wohnt 1840 noch in Lesumbrook
Johannes Buse (1847), eingesetzter Stellewirt
Hinrich Buse (1843), erstgeborener Sohn, wird 1864 noch auf der Stelle registriert.

Die meisten Reisen gehen mit Auswanderern zur Ostküste von Amerika. In den späteren Jahren kommen die Dampfschiffe in Fahrt und lösen die alten Segler langsam ab.

Chronologische Dokumentation

1789 (Tobacks-Accise für das Dorf Platjenwerbe): 47. Martin Kriete


1812 Abgleich und Erneuerung eines bestehenden Meiervertrages wegen Wechsels der Gutsherrschaft. Vorgeladen der Gutsmeier Johann Hermann Haßhagen zu Platjenwerbe Nr 26 Commune Lesum wohnhaft.

Meiergefälle:

Erstens An Zins einen Reichsthaler.
Zweitens Für die hinter seinem Hause belegenen und ihre zur Abnutzung gegebenen, zweien Scheffel Landes, acht und viertzig Grote.
Drittens Hofdienstgeld drey Reichsthaler
Viertens Fünfzehn Handdiensttage in corpore, oder wenn solche nicht verlangt werden dafür einen Rthlr achtzehn Grote.
Fünftens Ein Rauchhuhn in natura, oder wenn solches nicht verlangt wird dafür sechs Grote.

Alles in Cassamüntze.

„Statt des vorgeladenen Gutsmeiers Johann Hermann Haßhagens erschien dessen Ehefrau Johanna geborene Haßhagen, welche die Richtigkeit der Angabe der Meiergefälle anerkannte und erklärte daß folgende Ländereien zu der Meierstelle gehörten als

a) Ein Hausplatz und Garten zwey Viertel Einsaat groß sowie
b) ein Kamp unmittelbar hinter dem Garten liegend zwei Scheffel Einsaat haltend, und sämtlich mit Johann Horstmanns Saatlande westlich, und der Wittwe Eckhoffs Kohl garten benachbart.

Vorgelesen, genehmigt und zur Unterschrift aufgefordert erklärte Comparentin nicht schreiben zu können.“


1820-1846 Im Verzeichnis der Gemeinheitsberechtigten Eingessenen der Dorfschaft Platjenwerbe wird unter der Ordnungs-Nr. 9 Hinrich Hagens, 1839 abgelöset, aufgeführt. In einer weiteren späteren Aufstellung von Interessenten am Teilungsprozeß finden wir unter der Ordnungs-Nr. 9 Hinrich Hagens.

In den Abfindungstabellen ist vermerkt, was jeder Interessent wirklich aus der Gemeinheitsteilung erhalten hat. Unter der Ordnungsnummer 9 sind für Hinrich Hagens für dessen Schullenstich die folgenden Parzellen mit Charten-Nr. vergeben:

1. Auf der Platjenwerber Heide 022
2. Im sogenannten Holze vom großen Glindberge nach der Brennhorst 131
3. Bei der Bullenkuhle 184
4. Östlich von Brundorf am Hauptwege nach Lehnstedt 214

1837 In einer vom Bevollmächtigten Ungewitter beglaubigten Abschrift vom 16. September 1837 zu Schönebeck wird die erneute Bemeierung von Hinrich Hagens dokumentiert. Unterschrieben von Witwe Freifrau von der Borch, geborene Freiin von der Borch.


1839 Ablösung der Stelle durch Hinrich Hagens. Hinweis im Verzeichnis der gemeinheitsberechtigten Eingesessenen der Dorfschaft Platjenwerbe im Spezial Teilungsrezeß von 1846.


1842 In einem Übergabe- und Ehevertrag übergibt Johann Hinrich Hagens seiner Stieftochter Johanna Hashagen und ihrem Bräutigam Claus Buse die von seinem Stiefsohn Martin Hashagen zu Grohn käuflich erworbene und vom Meierzins abgelöste Stelle und vereinbart zugleich die Bedingungen für sich und seine Frau als Altenteiler.

In einem Vertrag vom 20.März 1842 wird von einem Grundstückstausch zwischen Johann Hinrich Hagens und Johann Katenkamp berichtet.


1852 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 27 vom 3. Dezember 1852, aufgenommen von Baumeister Hermann Kühlken aus Platjenwerbe:

Seefahrer Claus Buse (42), Ehefrau Johanna (35), Schwiegervater Hinrich Hagens (64), Schwiegermutter Lucke Hagens (66), Sohn Hinrich (9), Sohn Johann (5), Tochter Lucie (3).


1854 Nach einem Kaufvertrag vom 9. Okt. 1854 erwirbt Claus Buse ein im Lesumer Feld belegenes Ackerland von Lüder Haßhagen jun. (Platjenwerbe 2) Größe: 1 Morgen, 57 Ruthen. grenzend im Westen an Mangels Kühlken, im Osten an Johann Brummerhop. Geschehen vor dem Königlich Hannoverschen Amtsgericht zu Lesum.


1858 Kopie einer Notiz zu einem Vorgang in der Schulstube zu Platjenwerbe, vor dem Friedensgericht am 25. Aug. 1858. Metta Eckhoff Wwe. zu Platjenwerbe (Hofstelle 7), beschwerte sich über Claus Buse daselbst, daß Buse’s Vieh an Eckhoff’s Heckenbefriedigung fräße.


1864 Urliste der Einwohner und Wohngebäude in Platjenwerbe Nr. 8 vom 3. Dezember 1864, aufgenommen von dem Vorsteher Hinrich Seiden aus Platjenwerbe:

Tagelöhner Claus Buse (58), Ehefrau Johanna Buse (48), Sohn Seefahrer Hinrich (21), Sohn Schiffszimmermann Johann (17), Tochter Lucie (15), Tochter Metha (8), Altenteiler Joh. Hinrich Hagens (69) und dessen Ehefrau Lucke (79).


1874/75 Bei der Grundsteuerveranlagung in den Gemarkungsakten zum Ur-Kataster von Platjenwerbe für Platjenwerbe Nr. 8 sind dem Arbeiter Klaus Buse folgende Flächen zugewiesen:

Blatt 1 Parzelle 11; Blatt 2 Parzellen 94, 95, 96, 97a, 97b, 101.


1892 Aus handschriftlichen Quittungsbelegen des Lesumer Maurermeisters Ch. Eilers vom 1. und 14. Juli 1892 erfahren wir, daß für 700 Mark Arbeiten an einem Keller mit Zementierung durchgeführt wurden.


1899 Genehmigung zur Errichtung eines Stallanbaus westlich am Wohnhaus, ohne das Strohdach auf dem Wohnhause durch ein feuersicheres Dach zu ersetzen. Der Anbau muß eine harte Deckung erhalten.


Geschlechterfolge

Haßhagen-Melcher

Johann Conrad Haßhagen
* 1748 Ihlpohl
+ 1783 Platjenwerbe

Köthner in Platjenwerbe

oo 1778 Lesum

Beke Melcher
* 1749 Stendorf
+ 1830 Platjenwerbe


Haßhagen-Haßhagen-Ratjen

Johann Hermann Haßhagen
* 1780 Platjenwerbe
+ 1822 Platjenwerbe

Köthner und Schiffer

oo 1810 Lesum I. Ehe

Johanna Haßhagen
* 1786 Leuchtenburg
+ 1816 Platjenwerbe

Tochter von Johann Haßhagen aus Leuchtenburg und Metje Lamken aus Platjenwerbe


oo 1816 Lesum II. Ehe

Lucke Margarethe Ratjen
* 1787 Beckedorf
+ 1871 Platjenwerbe


Haßhagen-Peper

Johann Martin Haßhagen
* 1811 Platjenwerbe
+ 1842 Grohn

Anbauer und Schuster - Hoferbe, verzog aber nach Grohn - Verkauf der Stelle an Hinrich Hagens

oo 1836 Lesum

Trina Peper
* 1811 Grohn
+ nach 1876


Haßhagen-Hagens

Lücke Margarete Haßhagengeborene Ratjen
* 1787 Beckedorf
+ 1871 Platjenwerbe

oo 1823 Lesum

Johann Hinrich Hagens
* um 1788 Ritterhude
+

Schiffszimmermann - überträgt 1842 die Hofstelle der Stieftochter Johanna Haßhagen
Der einzige Sohn, Schiffszimmermann Johann Harm, geboren 1826 in Platjenwerbe, stirbt 1857 auf See, auf der Reise von New York nach England

Haßhagen-Buse

Johanna Haßhagen
* 1817 Platjenwerbe
+ 1916 Lesum

oo 1842 Lesum

Claus Buse
* 1806 Grohn
+ 1874 Platjenwerbe

Seefahrer - Schiffszimmermann

Um 1905 - Heuernte mit Johann Buse

Buse-Behrens

Johann Buse
* 1847 Platjenwerbe
+ 1916 Platjenwerbe

Seefahrer - Schiffszimmermann - Landwirt
1879 Einsetzung als Hoferbe durch seine Mutter

oo 1880 Lesum

Anna Christine (Gesine) Behrens
* 1858 Ritterhude
+ 1919 Platjenwerbe



1917

Buse-Struck

Hinrich Buse
* 1890 Platjenwerbe
+ 1992 Platjenwerbe

Schiffbauer - Landwirt - Bürgermeister von 1949-1964

oo 1917 Lesum

Johanna Christine Dorothea Struck
* 1891 Burgdamm
+ 1938









1941

Buse-Niebank

Clara Buse
* 1921 Platjenwerbe
+ 2007 Platjenwerbe

Haustochter

oo 1941 auf dem Standesamt in Platjenwerbe

Lüder Niebank
* 1921 Leuchtenburg
+ 2008 Platjenwerbe

Segelmacher (1941) - Takler - Landwirt
Verkauft 1949 das Elternhaus in Leuchtenburg an Friedrich Flemke (Gaststätte zum Brunnenhof)

Niebank

Horst Niebank

Hoferbe ab 2008

Ergänzende Angaben

1832 - Ablösung des Hofes vom Meierstatus durch Johann Hinrich Hagens


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Zwischen der verwittweten Frau Landräthin, Freifrau
von der Borch, geborene Freyinn von der Borch, als Besit-
zerin des Guts Schönebeck und dem Johann Hinrich Hagens
in Platjenwerbe ist folgender Ablösungs Contract verab-
redet und geschlossen worden.
Der vorgedachte Johann Hinrich Hagens besitzt zu Platjenwer-
beim Gerichte Schönebeck eine von der Gutsherrschaft des Guts Schö-
nebeck valuierende Meyerstelle. Von dieser Meyerstelle muß-
ten alljährlich, incl. fünfzehn Handiensttage und eines Rauch-
huhns, 6 Rth. Cassen Mze. in die Register des Guts Schönebeck be-
zahlt werden. Außerdem mußte bei Veränderung in der Person
des Meyers wie auch des Gutsherrn ein Laudemium entrichtet
so wie von jedem neuen Meyer ein Heistergeld, und wenn der
Meyer oder dessen Frau oder Beide aus einem anderen Gerichte
oder Amte gebürtig waren ein Auftrittsgeld von 1 Rth. Cassen
Mze. für jede Person, bezahlt werden.
Zur Ablösung von diesen vorgedachten Meyerabgiften,
des Rottzinses seines aus der Langenholz-Theilung erhaltenen Gemein-
heitstheils, so wie des Heimfallsrechts und überhaupt für die
gänzliche Aufhebung dieses Meyernexus bezahlt der Johann Hinrich
Hagens an die Frau Landräthin von der Borch oder deren Ge-
vollmächtigten am 28 ten Septbr. d. J. die Summe von 190 Rthl.
Gold, sage einhundert und neunzig Rthlr. in Golde; woge-
gen die Frau Landräthin von der Borch für sich und ihre Nachfol-


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ger die vorerwähnte Meyerstelle des Johann Hinrich Hagens,
sammt Zubehör, nunmehro als von allem gutsherrlichen Verban-
de frei und als freies Eigenthum anerkennt.
Jedoch bleiben die Dispositions Befugnisse des Besitzers der
Stelle sowie die Erbfolge, des erlangten freien Eigenthums un-
geachtet, denjenigen Beschränkungen, welche in der königlichen
Verordnung vom 23 ten Julius 1833 bestimmt sind und durch
fernere Gesetze noch bestimmt werden mögen, unterworfen.

Alle Kosten, welche dieser Contract und dessen Bestätigung
bei Königlicher Ablösungs-Commission veranlaßt, sind von
dem Johann Hinrich Hagens allein zu tragen.

Urkundlich dessen Allen ist dieser vierfach ausgefertigte
Ablösungs-Receß von dem Johann Hinrich Hagens, so wie
von dem Bevollmächtigten der Frau Landräthin von der Borch
deren Gutsverwalter, Förster Ungewitter eigenhändig un-
terschrieben.

So geschehen zu Osterholz am 30 ten Mai 1832
Unterschriften - Johann Hinrich Hagens - Ungewitter

Nachdem der vorstehende Ablösungs-Receß
vorgelesen und sowohl von dem Ablösenden
wie auch von dem Bevollmächtigten der
Frau Landräthin von der Borch, dem Förster
Ungewitter in Schönebeck, genehmigt sind,


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unterschrieben auch bei dem Inhalte des
Contractes commissionsseitig etwas nicht zu
erinnern gefunden worden ist: so wurde die
von beiden Theilen nachgesuchte Bestätigung
desselben damit ertheilt und nur noch be-
merkt, daß in dem am heutigen Tage
abgehaltenen Prosession ... Ansprüche
dritter an das Meierrecht oder das Ablösungs-
Capital nicht angemeldet worden sind.

Osterholz den 5 ten September 1832
Königliche Ablösungs Commission

gez. Addecken

Die oben benannte Ablösungssumme von einhundert und neun-
zig Rthlr: Gold ist bezahlt, so wie 1 Rthlr: 12 grt. courant für den vier-
fachen Ablösungs-Receß erstattet.

Schönebeck den 28 t Septbr. 1839

gez. Ungewitter

Transkription und Bearbeitung Peter Branscheid - Januar 2010







1842 - Ehestiftung und Übergabe der Stelle von Johann Hinrich Hagens an seine Stieftochter Johanna Haßhagen


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Zwischen dem Claus Buse, des weiland Johann Buse zu
Grohn und der Johanna Hashagen, des weiland
Johann Harm Hashagen zu Platjenwerbe Tochter, beide als Ver-
lobte, Bräutigam und Braut, und der Braut Stiefvater, Johann Hinrich
Hagens zu Platjenwerbe, ist folgender Übergabe- und Ehe-
Contract verabredet und beschlossen worden.

1., Johann Hinrich Hagens übergiebt seiner Stieftochter und deren
Bräutigam, dem obbenannten Brautpaare, seine von seinem weiland
Stiefsohn Martin Hashagen zu Grohn käuflich erstandene, vom
Meyernexus abgelösete Stelle, nämlich Wohnhaus, Mobilien, Mo-
ventien, Immobilien und actives und passives Vermögen.
alles ohne Ausnahme, und reserviert sich dagegen für sich, für
seine Ehefrau, der Braut Mutter, und für seinen Sohn, der Braut
Halbbruder, Johann Harm Hagens, von den jungen Leuten folgendes:

A. für sich und seine Ehefrau, Lucke Margaretha, gebr. Rathjen,

a., überhaupt eine aus Achtung und Liebe fließende Behandlung als
ob diese Übergabe noch nicht geschehen, sondern noch erst ver-
dienen und zu ... sei, insbesonders sorgfältige Pflege, Hand-
reichung und gute Alimentation wie sie solche bisher gehabt haben,
Hemde , freie Wäsche, Wollen- und Leinenkleidung – hinreichend,
wie Fuß- und Kopfzeug aller Art; zum Nothgroten jährlich
15 Rthlr. ihnen, den Alten, in vierteljährigen Terminen jeden mit
3 ¾ Rthlr. zuzustellen und einzuhändigen; auch behält die Mutter ihren
Koffer mit allem was darinnen zu ihrer freien Disposition.
Sollten aber die Alten und jungen Leute an einem Tisch und bei
einer Kost sich nicht vertragen können so erhalten

b. die Alten von den jungen Leuten zu allem Obigen (jedoch mit



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Ausschluß der Beköstigung) noch alljährlich 14 Viertel reinen Ro-
ken, Weitzen, Hafer und Buchweitzen, von jedem 2 Viertel,
50 Pfund Seitenspeck und 25 Pfund Fleisch, vier Dutzend Eier, (nach und
nach abzugeben) Feuerung hinreichend, einen Aepfel- und einen
Birnbaum, welchen sie sich jedes Jahr erwählen, das von den
jungen Leuten zu düngende und zu bearbeitende Stück Land im
Garten, genannt das Altentheils-Land; ferner wöchentlich 1 Pfund
Butter, ¾ Pfund Caffee mittlerer Güte und ein halb Pfund Thran zu
Licht; täglich für 1 grt. Milch, (sollten jedoch die jungen Leute zu-
weilen keine Milch bekommen, so erhalten sie, die Alten, auch keine
und fällt in solchen fällen auch die Hälfte der Butter aus;) ferner
die Stube an der Gartenseite im Hause mit Einrichtung
mit Meublen und eisernen Ofen und endlich, den Mitgebrauch alles
Haus- und Küchengeräthes.
c., beim Absterben des einen der beiden Alten fällt von der
Stube und deren Meublement wie von dem Thran und der
Feuerung – nichts, von dem Roken – sechs Viertel, von
dem Caffee – ein viertel Pfund und von allen übrigen Sub-
sistenzmitteln incl. des Nothgrotengeldes – die Hälfte, zum
Besten der jungen Leute aus. Der Alten Nachlaß
bleibt bei der Stelle.

Nachtrag. Bei der oben sub a. bezeichenten Forderungs-Erfüllung wol-
len die Alten für des Hauses Beste nach Kräften arbeiten und
ihren Verdienst den jungen Leuten abgeben;

B., Für seinen Sohn, Johann Harm Hagens, wird bis zu seiner Ver-
heirathung freien Ein- und Ausgang und Bette, wie auch Pfle-
ge und Handreichung und nöthigenfalls auch ärztliche Hülfe, in Krank-
heitsfällen, vorbehalten; ferner Alimentation an etwaigen
arbeitslosen Tagen, wofür er den jungen Leuten bei ihrer Arbeit


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Hülfe leistet, hinreichenden Unterhalt an Leinenkleidung, Hemde
und freie Wäsche, nach überstandener Lernzeit ist das verdungene
Lehrgeld ad 10 Rthlr. Gold für ihn an seinen Meister zu bezahlen und
und ihm zu seiner ersten Gesellen-Kleidung 20 Rthlr. einzuhändigen
und zu geben; bei seiner Verheirathung erhält er von den
jungen Leuten als gänzliche Abfindung von dem elter-
lichen Vermögen und Nachlaß noch baar einhundert und
neunzig Thaler Gold (190 Rthlr. Gold) und zwar 100 Rthlr. Gold
auf Bräutigams Morgen, dann alle Jahr 22 ½ Rthlr. bis die
übrigen 90 Rthlr. Gold in 4 Jahren bezahlt sind.

2., Obbenannte Verlobte acceptieren die solchergestallt ge-
schehene Übergabe und übernehmen die Stelle unter den Ver-
sprechen, alle obige Forderungen treulich zu erfüllen, und
und bringt der Bräutigam seiner Braut in deren Stelle zu:

a. von seinem Vetter, Berend Bolland, laut dessen Auslobung
baar 50 Rthlr. Gold (fünfzig Thaler Gold) und ein aufgemachtes
Bette.

b., ein als Seefahrer selbst erworbenes Capital von drei-
hundert Rthlr. (300 Rthlr.)

3., Unter den Verlobten ist sowohl die Gemeinschaft der zusammen-
gebrachten Güter als auch die Regel „Längst Leib, längst Gut“
verabredet und festgestzt; also daß im Falle eines kinderlo-
sen Absterbens des Einen , der Längstlebende dessen einziger
und alleiniger Erbe sein und bleiben soll.

Urkundlich dessen ist dieser Übergabe- und Ehe-
Contract von dem Brautpaare und deren Eltern



Internetlinks

Offizielle Internetseiten

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