Stadtschulte (Altstadt-Haltern)-Hofsprache 1710
Halteraner Familien in der Altstadt, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Erstellung von Biografien.
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Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.
Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Ad 1. Articulum antwortete: Sagte, Er Zeller Schulte, heiße Henrich und seine Ehehausfraw Anna Gertrudt.
Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 2: Wehren beide hofhörig.
Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 3: Hetten vor 8 Jahren gewunnen und das Erbe Erstlich ahngeklieben, maeßen deßen Elteren pachtary und freyen Standes gewesen wehren, das Gewin für 300 Rt veraccordirt und in termini bezahlt.
Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 4: Er und seine Fraw wehren frey geboren, hetten sich aber beym Gewin zur Hofhörigkeit qualificirt
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 5: Ihre Schwestern und Brüder wehren freyen Standes
Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 6: Hätten 6 Kinder, weehren 3 gebohren gewesen ehe und bevorn das Schulten Erbe gewunnen, die übrigen alß
- Henrich Johan von 7 Jahren
- Magdalena Maria von 3 Jahren
- Anna Margaretha von 18 Wochen wehren hofhörig.
Länderei des Tegeder zu Antrup[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 7: Hette in Besitz ungefehr 7 ½ Moltgesey Landes, übrigens bezichte sich aufs Lagerbuch
Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 8: hette keine Weide noch Wisengrundt, weder Holtzgewachs oder Mastholtz, ahn Gartenlandt ungefehr 2 Scheffelgesade
Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 9: gebrauchte mehrentheils selbsten, auch etwas phachtweise außgethan
Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 10: Eine Wohnbehaußung und Schafstall, so in zimblichen Standt, keine Einwohner.
Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Dienste noch Einkünfte
Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 12: Wehre berechtiget in der Uphaußer Marck mit Marckenlandt, Schafdrift, Plaggenmatt, Kühen und Pferden, wie auch zu seiner Zeit im Halterischen Esch mit Schafdrift, und wan Mast vorhanden im Halterischen Frett mitt 2 Schweinen. Hette aber darin keinen Haw.
Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 13: Gebe an Dienstgeld jährlichs 3 Rt 20 Stüber. Item ahn Hrn. Dechandten in Dülmen 11 Scheffel Roggen und Hrn. Pastoren in Haltern 3 Scheffel Roggen 1 Scheffel Gerste.
Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 14: Gebe in einer geheelen monattliche Schatzung 5 Blawüser.
Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 15: gebe im übrigen nichts
Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 16: Wehr schüldigh 100 Rt ahn die Executoren qdam. Canonici Lüdgers, diwelche ihme mitt einen procehse zu zahlen aufgegeben worden, worauf bereits 60 Rt bezahlt sindt
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 17: Habe zum Erbe nichts ahnerwunnen.
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 18: Habe bißweils einige Heistern gepflanzen wollen, aber wegen Schlechtigkeit des Grundes nichts wachsen.
Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 19: Hätte kein Holtz hehawen, maeßen beym garauß kein Holtz gehörig.
Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557