Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B069
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 18. Juni 1885
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
| <<<Vorherige Seite [B068] |
Nächste Seite>>> [B070] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 18. Juni 1885
| Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 3) Uebersicht der für 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alsfeld. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung. | |
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. | ||
| Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 | ||
| (Reg.-Blatt Nr. 49)und vom 30. August 1882 (Reg.-Blatt Beilage Nr. 22). wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Neckar-Steinach neben der Befugniß zur Ausgangsabfertigung von Branntwein auch diejenige zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung von Branntwein ertheilt worden ist. | ||
| Darmstadt, am 5. Juni 1885. | ||
Weber. | ||
Bornscheuer.
| ||