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OCR-Text=Einführung
OCR-Text=Häuserbuch der Stadt Teltow


Bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts hatte die Stadt Teltow bezüglich ihrer Verwaltung
Streit, weil die Kalandshufen laut Visitationsabschied nach dem Tod des Lehnsbesitzers
eine Ratsverfassung.56 An der Spitze des Rates in dieser Zeit stand ein so genannter Prokurator57, der seit dem 15. Jahrhundert Bürgermeister genannt wurde. Vom 16. Jahrhundert an bis 1722 bestand der Teltower Magistrat aus zwei alternierend amtierenden Bürgermeistern58, dem Kämmerer, einem Stadtschreiber und weiteren drei ebenfalls gewählten Ratsherren, die gleichzeitig als Gerichtsschöppen (-schöffen) amtierten.
Cassel wieder an die St. Andreaskirche51 zurückfallen sollten. Unter der Familie von Willmersdorff vermehrte sich der Rittergutsbesitz weiter. Ende des 17. Jahrhunderts erwarb
Unter der Regierung König Friedrich Wilhelms I. reduzierte sich nicht nur die Anzahl
Cuno Hans von Willmersdorff noch zwei Hufen von dem ehemaligen Sauerwaldtschen
der Ratspersonen, sondern man beschnitt den Städten auch das eigene Wahlrecht. Die
Ackergut.52 Anfang des 18. Jahrhunderts kamen der Teltower See und das Gut Schönow
Bürgermeister wurden von da ab über die Kriegs- und Domänenkammer eingesetzt. Doch
in den Besitz der Teltower Erb- und Lehnrichter.53
schon einige Jahrzehnte später milderte man diese strikte Berufung wieder ab und der
Leopold Heinrich von Wilmersdorff 54 starb 1802 als letzter seines Geschlechtes ohne
Magistrat wurde bei der Auswahl und den Vorschlägen der Kandidaten mit einbezogen.
männliche Nachkommenschaft. Das Rittergut stand nun zum Verkauf an. Unter der Teltower Bürgerschaft, insbesondere dem wirtschaftlich starken Teil der Ackerbürger, regten
Mit der Ernennung und Einsetzung des Kantors Christoph Bruno durch den Geheimen
sich vielfältige Bestrebungen, um den Besitz in der Stadt Teltow zu halten. Ihre Bemühungen zeigten Erfolg, indem das Gut im Oktober 1805 vorerst in einer öffentlichen Versteigerung meistbietend an den Magistrat fiel. Als Bieter des Magistrats traten gleichzeitig der
Kriegsrat Heidenreich im Jahr 1723 kam erstmalig ein allein regierende Bürgermeister ins
für Teltow zuständige Kriegs- und Steuerrat Ribbach und der Teltower Bürgermeister Ehrlich auf. Zwölf Tage nach der ersten Versteigerung fand im Rathaus von Teltow der Verkauf
Amt.59 Er übernahm gleichzeitig auch den Stadtschreiberposten und hatte Andreas Grunenthal als Kämmerer und weitere zwei Ratsherren zur Seite. Mit Einführung der neuen
in öffentlicher Versteigerung in 10 Losen ausschließlich an Teltower Bürger statt. Dem
Städteordnung 1743 erfolgte eine weitere Beschneidung des Magistrats, so dass Teltow
Verkauf an den Magistrat und dem Weiterverkauf hatte der König in einer »Allerhöchsten
nur noch drei Ratsherren besaß.60
Kabinetts-Resolution vom 1. Oktober 1805« zugestimmt. Ein bewilligter zinsloser KapitalVorschuss (Kredit) seitens der königlichen Regierung ermöglichte den Verkauf an den
Wie schon erwähnt stand der Erb- und Lehnrichter von Teltow der zivilrechtlichen
Magistrat endgültig. Auf diese Weise verschmolzen die Besitzungen des Teltower Erb- und
Gerichtsbarkeit als Oberhaupt vor.61 Der Magistrat sollte nur eine assistierende Rolle spielen. In der Praxis sah das jedoch völlig anders aus. Der Teltower Bürgermeister Peschel
Lehnrichtergutes mit anderen Gründen in und um die Stadt. Die Aufteilung in einzelne
schreibt in seinen Nachrichten über die Stadt Teltow, dass sich die Erblehnrichter von
selbständige Grundstücke durch Parzellierungen einzelner großer Flächen, wie zum Beispiel des so genannten Gersthofes, tat ihr Übriges. Zwei noch zum Eigentum des Gutes gehörige Büdnerstellen55 sowie die Gärtnerstelle des ehemaligen Roten Hauses fanden im
Schwanebeck (1552 bis 1624) nie mit dem Stadtrichteramt befassten.62 Ähnliches wurde
Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts neue Eigentümer.
von den Familien von Willmersdorff (1635 bis 1802) berichtet. Cuno Hans von Willmerdorff erbte das Lehen des Rittergutes von Teltow und damit auch das Richteramt, wohnte
aber auf seinem Stammsitz in Dahlem.63 Nachweislich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließen sich die adeligen Lehnrichter von den juristisch gelehrten Bürgermeistern
Bruno und Peschel vertreten.64 Als der Bürgermeister Peschel sein Justitiariat im Jahr
1759 verlor, hielten sich die Gebrüder von Willmersdorff weiterhin einen Justitiar, die Ge56
57
58


59
1.3 Entwicklung des Grund- und Hypothekenwesens
60
1.3.1 Grundstücksverwaltung und Stadtgericht
61
Der Magistrat von Teltow regelte die polizeilichen, zivilrechtlichen (damit auch die
62
grundrechtlichen) und daraus ableitend die ökonomischen Angelegenheiten seiner Bürger.
63
Verhandlungen über den Verkauf bzw. die Weitergabe von Haus und Grund fanden vor
64
dem Stadtgericht statt, dem der Erb- und Lehnrichter vorstand und dem auch der Bürgermeister und die Gerichtsschöffen angehörten. Als Verhandlungsort diente die Amtsstube
des Bürgermeisters im Rathaus. Vor der Einführung der Grund- und Hypothekenbücher
wurden die Kauf- und Hypothekenbriefe beim Magistrat hinterlegt. Ein kurzer Abriss der
Geschichte des Teltower Magistrats und seiner Bürgermeister lässt ihren Zusammenhang
mit dem Stadtgericht besser erkennen.
51
52
53
54
55


Siehe Deutsches Städtebuch. Neubearb. Bd. 2: Brandenburg und Berlin. Hrsg. von Evamaria Engel u. a.
Kirchenvermögen.
Stuttgart u. a. 2000, S. 502.
BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. I Bl. 17.
Prokurator, lat.: Verwalter, Sachwalter.
Siehe auch Richter, Finanzbeschreibung (wie Anm. 23), S. 86 f.
Evangeliches Pfarramt Teltow, Auszüge aus den Teltower GKB: Gleichzeitig gewählte Bürgermeister waren:
Ältere Schreibweisen auch: von Willmerstorff, von Willmerdorff.
Ambrosius Ebel und Michael Lembcke (vor 1638), Michael Lembcke und Johann Grunenthal (bis 1658),
Büdnerstelle: Kleines Grundstück mit nur einem kleinen eingeschossigen Haus bestanden oder noch mit einem kleinen Hof. Ein Büdner war der Eigentümer eines Büdnerhauses, meist arme Handwerker oder Tagelöhner in der Regel ohne jegliche Ländereien. In Ausnahmefällen wurden Gärten oder ein Stück Wiesenland
Johann Grunenthal und Peter Schönefeldt (bis 1680), Peter Schönefeldt und Jacob Ebel (bis 1683), Jacob
dazu erworben.
Ebel und Martin Kieckebusch, er wurde 1688 als Proconsul erwählt (bis 1694), Martin Kieckebusch und
Peter Schönefeld jun., 1706 postea [später] Consul dirigens (bis 1713), Peter Schönefeld und Adam Christian
Fahrenholtz (bis 1722). – BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3460: »Berichte des Magistrats von Teltow
über die Zustände in der Stadt 1709, 1716-1720, 1736-1755«: Magistratspersonen A. C. Fahrentholtz, Consul
reg[ens, also regierender Bürgermeister]; P. Schönefeldt, Consul; C. Bruno, Camm. und Scrib.; J. Ebell, Trib.;
Chr. Freymuth, Trib.
BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3466 »Anstellung und Einfügung der Ratmänner Georg Friedrich Brederecke und Berger in Teltow 1753–1756«: Bruno wurde als sogenannter Gerichts-Bürgermeister eingesetzt.
Spatz (wie Anm. 31), S. 285.
Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282: »Das Erb- und Lehnrichteramt stehet demjenigen zu, welcher das
hiesige Rittergut besitzt«.
Peschel (wie Anm. 19).
Das Rittergut war ständig an einen Teltower Bürger verpachtet. Die Namen der Pächter sind seit 1676 umfassend in den Teltower Kirchenbüchern bis zum Jahr 1805 verzeichnet und namentlich erfasst.
BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3494 »Polizeiangelegenheiten in der Stadt Teltow 1724–1765«: Zahlreiche Akten über gerichtliche Streitfälle, Erbverträge etc. belegen die zivilrechtliche Tätigkeit beider Bürgermeister. Die Gerichtsverfahren wurden in Teltow abgehalten. – Siehe auch unter Lindenstraße 5, der Bürgermeister Bruno führte die Verhandlung, belegt durch den ältesten überlieferten Kaufbrief.


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Häuserbuch der Stadt Teltow

Streit, weil die Kalandshufen laut Visitationsabschied nach dem Tod des Lehnsbesitzers Cassel wieder an die St. Andreaskirche51 zurückfallen sollten. Unter der Familie von Willmersdorff vermehrte sich der Rittergutsbesitz weiter. Ende des 17. Jahrhunderts erwarb Cuno Hans von Willmersdorff noch zwei Hufen von dem ehemaligen Sauerwaldtschen Ackergut.52 Anfang des 18. Jahrhunderts kamen der Teltower See und das Gut Schönow in den Besitz der Teltower Erb- und Lehnrichter.53 Leopold Heinrich von Wilmersdorff 54 starb 1802 als letzter seines Geschlechtes ohne männliche Nachkommenschaft. Das Rittergut stand nun zum Verkauf an. Unter der Teltower Bürgerschaft, insbesondere dem wirtschaftlich starken Teil der Ackerbürger, regten sich vielfältige Bestrebungen, um den Besitz in der Stadt Teltow zu halten. Ihre Bemühungen zeigten Erfolg, indem das Gut im Oktober 1805 vorerst in einer öffentlichen Versteigerung meistbietend an den Magistrat fiel. Als Bieter des Magistrats traten gleichzeitig der für Teltow zuständige Kriegs- und Steuerrat Ribbach und der Teltower Bürgermeister Ehrlich auf. Zwölf Tage nach der ersten Versteigerung fand im Rathaus von Teltow der Verkauf in öffentlicher Versteigerung in 10 Losen ausschließlich an Teltower Bürger statt. Dem Verkauf an den Magistrat und dem Weiterverkauf hatte der König in einer »Allerhöchsten Kabinetts-Resolution vom 1. Oktober 1805« zugestimmt. Ein bewilligter zinsloser KapitalVorschuss (Kredit) seitens der königlichen Regierung ermöglichte den Verkauf an den Magistrat endgültig. Auf diese Weise verschmolzen die Besitzungen des Teltower Erb- und Lehnrichtergutes mit anderen Gründen in und um die Stadt. Die Aufteilung in einzelne selbständige Grundstücke durch Parzellierungen einzelner großer Flächen, wie zum Beispiel des so genannten Gersthofes, tat ihr Übriges. Zwei noch zum Eigentum des Gutes gehörige Büdnerstellen55 sowie die Gärtnerstelle des ehemaligen Roten Hauses fanden im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts neue Eigentümer.

1.3 Entwicklung des Grund- und Hypothekenwesens 1.3.1 Grundstücksverwaltung und Stadtgericht Der Magistrat von Teltow regelte die polizeilichen, zivilrechtlichen (damit auch die grundrechtlichen) und daraus ableitend die ökonomischen Angelegenheiten seiner Bürger. Verhandlungen über den Verkauf bzw. die Weitergabe von Haus und Grund fanden vor dem Stadtgericht statt, dem der Erb- und Lehnrichter vorstand und dem auch der Bürgermeister und die Gerichtsschöffen angehörten. Als Verhandlungsort diente die Amtsstube des Bürgermeisters im Rathaus. Vor der Einführung der Grund- und Hypothekenbücher wurden die Kauf- und Hypothekenbriefe beim Magistrat hinterlegt. Ein kurzer Abriss der Geschichte des Teltower Magistrats und seiner Bürgermeister lässt ihren Zusammenhang mit dem Stadtgericht besser erkennen. 51 52 53 54 55

Kirchenvermögen. BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. I Bl. 17. Siehe auch Richter, Finanzbeschreibung (wie Anm. 23), S. 86 f. Ältere Schreibweisen auch: von Willmerstorff, von Willmerdorff. Büdnerstelle: Kleines Grundstück mit nur einem kleinen eingeschossigen Haus bestanden oder noch mit einem kleinen Hof. Ein Büdner war der Eigentümer eines Büdnerhauses, meist arme Handwerker oder Tagelöhner in der Regel ohne jegliche Ländereien. In Ausnahmefällen wurden Gärten oder ein Stück Wiesenland dazu erworben.

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