Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/036: Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>:</noinclude>von Buyren heirathete, und mit derselben zwei Söhne hatte, Diederich und Hermann, und eine Tochter Catharina, die mit Goedart Haes verheirathet, im J. 1565, wie ihre beiden Brüder vor ihr, ohne Leibeserben gestorben ist.<includeonly></li></ol></includeonly>


{{NE}}Catharina Frau zu Hüls vermachte ihren Antheil an Haus und Herrlichkeit Hüls den Kindern des Johann von Harff zu Geilenkirchen, dessen Gattin Agnes von Hoensbroich mit ihr durch die oben genannte Johanna von Boedberg verwandt war. Sander von Boedberg, Grossvater der Johanna, heirathete nämlich im J. 1418 Adelheid Tochter des Clais Hoen, welcher der Grossvater jenes Clais Hoen ist, dessen Tochter Agnes im J. 1500 den Johann von Harff heirathete. Des letztern Tochter Agnes von Harff Dechantin{{GWR|Siehe Glossar|Glossar}} zu Münsterbilsen übertrug schon im J. 1565 was ihr von dieser Erbschaft ihrer „''lieben Moenen''“ in künftiger Theilung zufallen würde, ihrem Neffen Johann von Harff Amtmann zu Born: welcher dann die ganze Erbschaft an sich gebracht zu haben scheint. — Was die übrigen Erben der Herrschaft Hüls anbelangt, so bin ich nicht im Stande, sie sämmtlich namhaft zu machen, viel weniger noch ihre Berechtigung zu dieser Erbschaft nachzuweisen. Als Prätendenten{{GWR|Siehe Glossar|Glossar}} erscheinen die Gebrüder Johann und Friedrich von Hüls (vielleicht Söhne des <noinclude>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/035#Friedrich Herr zu Hüls|''sub'' VI.]]</noinclude><includeonly>[[Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/E-Book#Friedrich Herr zu Hüls|''sub'' VI.]]</includeonly> genannten Hermann); die Gebrüder Bernhard und Johann von Hüls zu Rath; dann die Erbgenahmen des Valein von Gelre Herrn zu Arçen, mit Namen Diederich von Gelre Herr zu Arçen, und Diederich Quad nebst seinen Brüdern und ihren Adhaerenten{{GWR|Siehe Glossar|Glossar}}; ferner Diederich von Palant Herr zu Breidenbent; und endlich finde ich, dass die Ehegatten Carl von Bronckhorst und Bathenberg, und Alverade von Flodorf im J. 1580 der nachgelassenen Wittwe Johanns Draick gewesenen Bürgermeisters zu Kempen und Rentmeisters des Hauses Hüls zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer aus ihren Erbrenten in der Herrlichkeit Hüls, wie sie dieselben nach Tod der Catharina Frauen zu Hüls erworben haben, verkaufen. Dieser Bathenbergische Antheil scheint in der Folge an Daem von Harff zu Dreyborn gekommen zu sein; denn es heisst in dortigen Briefschaften, dass dieser ein Bathenbergisches Neunzehntel der Herrschaft Hüls erkaufte.
Die Herren von Harff zu Dreyborn haben im<noinclude>


:von  Buyren heirathete,  und  mit  derselben  zwei  Söhne hatte, Diederich und Hermann, und eine Tochter Catharina,  die  mit Goedart  Haes verheirathet, im J.  1565 wie ihre  beiden Brüder vor ihr,  ohne  Leibeserben  gestorben ist.
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Catharina Frau zu Hüls vermachte ihren Antheil an Haus und Herrlichkeit Hüls  den Kindern  des Johann  von Harff, zu Geilenkirchen, dessen Gattin Agnes  von Hoensbroich mit ihr durch die oben genannte Johanna von Boedberg verwandt war.Sander  von  Boedberg,  Grossvater  der  Johanna,  heirathete nämlich im J. 1418 Adelheid Tochter des Clais Hoen, welcher der Grossvater jenes Clais Hoen ist, dessen Tochter Agnes im J. 1500 den Johann von Harff heirathete.  Des letztern Tochter Agnes von Harff Dechantin zu Münsterbilsen übertrug schon im J. 1565 was ihr von dieser Erbschaft ihrer „lieben Moenen" in künftiger Theilung zufallen würde, ihrem Neffen Johann von Harff Amtmann zu Born: welcher dann die ganze  Erbschaft an sich gebracht zu haben scheint. —- Was die übrigen Erben der Herrschaft Hüls anbelangt,  so bin ich  nicht im Stande, sie  sämmtlich  namhaft  zu machen,  viel  weniger  noch ihre Berechtigung  zu dieser Erbschaft nachzuweisen.  Als Prätendenten  erscheinen  die  Gebrüder  Johann  und  Friedrich von Hüls (vielleicht Söhne des ''sub ''VI. genannten Hermann); die Gebrüder Bernhard und Johann  von Hüls zu Rath; dann die
Erbgenahmen  des  Valein  von  Gelre  Herrn zu  Arcen,  mit Namen Diederich  von Gelre  Herr  zu Arcen,  und  Diederich Quad  nebst seinen  Brüdern und  ihren  Adhaerenten; ferner Diederich von Palant Herr zu Breidenbent; und endlich finde ich, dass die Ehegatten Carl von Bronckhorst und Bathenberg,und  Alverade  von Flodorf im  J.  1580  der  nachgelassenen Wittwe Johanns Draick gewesenen Bürgermeisters zu Kempen und Rentmeisters  des Hauses Hüls  zwölf Malter Roggen und vier  Malter  Hafer  aus ihren Erbrenten in der  Herrlichkeit Hüls,  wie  sie dieselben nach  Tod  der Catharina Frauen zu Hüls  erworben  haben,  verkaufen.    Dieser  Bathenbergische Antheil scheint in der Folge an Daem von Harff zu Dreyborn gekommen zu  sein; denn es heisst in dortigen  Briefschaften, dass dieser ein Bathenbergisches Neunzehntel der Herrschaft Hüls erkaufte.
Die Herren von Harff zu Dreyborn haben im

Aktuelle Version vom 19. Januar 2012, 00:09 Uhr

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von Buyren heirathete, und mit derselben zwei Söhne hatte, Diederich und Hermann, und eine Tochter Catharina, die mit Goedart Haes verheirathet, im J. 1565, wie ihre beiden Brüder vor ihr, ohne Leibeserben gestorben ist.

      Catharina Frau zu Hüls vermachte ihren Antheil an Haus und Herrlichkeit Hüls den Kindern des Johann von Harff zu Geilenkirchen, dessen Gattin Agnes von Hoensbroich mit ihr durch die oben genannte Johanna von Boedberg verwandt war. Sander von Boedberg, Grossvater der Johanna, heirathete nämlich im J. 1418 Adelheid Tochter des Clais Hoen, welcher der Grossvater jenes Clais Hoen ist, dessen Tochter Agnes im J. 1500 den Johann von Harff heirathete. Des letztern Tochter Agnes von Harff Dechantin[GWR 1] zu Münsterbilsen übertrug schon im J. 1565 was ihr von dieser Erbschaft ihrer „lieben Moenen“ in künftiger Theilung zufallen würde, ihrem Neffen Johann von Harff Amtmann zu Born: welcher dann die ganze Erbschaft an sich gebracht zu haben scheint. — Was die übrigen Erben der Herrschaft Hüls anbelangt, so bin ich nicht im Stande, sie sämmtlich namhaft zu machen, viel weniger noch ihre Berechtigung zu dieser Erbschaft nachzuweisen. Als Prätendenten[GWR 1] erscheinen die Gebrüder Johann und Friedrich von Hüls (vielleicht Söhne des sub VI. genannten Hermann); die Gebrüder Bernhard und Johann von Hüls zu Rath; dann die Erbgenahmen des Valein von Gelre Herrn zu Arçen, mit Namen Diederich von Gelre Herr zu Arçen, und Diederich Quad nebst seinen Brüdern und ihren Adhaerenten[GWR 1]; ferner Diederich von Palant Herr zu Breidenbent; und endlich finde ich, dass die Ehegatten Carl von Bronckhorst und Bathenberg, und Alverade von Flodorf im J. 1580 der nachgelassenen Wittwe Johanns Draick gewesenen Bürgermeisters zu Kempen und Rentmeisters des Hauses Hüls zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer aus ihren Erbrenten in der Herrlichkeit Hüls, wie sie dieselben nach Tod der Catharina Frauen zu Hüls erworben haben, verkaufen. Dieser Bathenbergische Antheil scheint in der Folge an Daem von Harff zu Dreyborn gekommen zu sein; denn es heisst in dortigen Briefschaften, dass dieser ein Bathenbergisches Neunzehntel der Herrschaft Hüls erkaufte. Die Herren von Harff zu Dreyborn haben im



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 Siehe Glossar