Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/017: Unterschied zwischen den Versionen

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17 ein Erbe seyn,   doch anders nicht inhaben,   gemessen noch besitzen als per modum fideicommissi.   Da auch alsdann Er Jfreyherr  von Moriame   ohne eheliche männliche Leibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend mit seinen Apper-entien und obspeeificirten Legaten auf seinen Bruderen Herrn »rner Freyh. von Palant Obrist-Lieutenant fallen, und so fort ener gestalt auf seinen lieben Bruderen Andream Freyh. von ijant auch Obrist-Lieutenant fallen.   Da derselbig auch wie Stehet ohne eheliche Mannsleibserben absterben würde, solle i Hauss Breidenbend aller massen wie obstehet meinem auch dgeliebten Vetteren Hans Christoph Frh. von Palant meines ttseligen EL Bruderen Christopheren jüngstem Sohn erblich 'ufallen.   Zum drei und dreissigsten, da es sich auch noch ners zutragen würde, dass vielgenannter Frh. von Moriame jiverhoffentlich diesem meinem letzten Willen zugegen thun frde, so soll er Herr Carl von Moriame seinem Bruderen Tis Rudolphen nachzufolgen, auf den Fall wie obstehet, zur bschaft oder zur Succession des Hausses Breidenbend sampt •" Appertinentien und Legaten ausgeschlossen und exeludirt und soll auf den Fall H. Werner sein Bruder meinem jjist-Lieutenanten H. Vetteren Hans Rudolphen geradt in der Scession Nachfolger seyn, und coniunetis viribus durch zulas¬se Mitteil sich manuteniren".   So ist der letzte Wille des silius Frh. von Palant.   Er starb bald nachher, und ihm für kurze Zeit
''ein Erbe seyn, doch anders nicht inhaben, gemessen noch besitzen als <tt>per modum fideicommissi</tt>. Da auch alsdann Er Freyherr von Moriame ohne eheliche männliche Leibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend mit seinen Appertinentien und obspecificirten Legaten auf seinen Bruderen Herrn Werner Freyh. von Palant Obrist-Lieutenant fallen, und so fort ebener gestalt auf seinen lieben Bruderen Andream Freyh. von Palant auch Obrist-Lieutenant fallen. Da derselbig auch wie obstehet ohne eheliche Mannsleibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend aller massen wie obstehet meinem auch vielgeliebten Vetteren Hans Christoph Frh. von Palant meines Gottseligen H. Bruderen Christopheren jüngstem Sohn erblich heimfallen. Zum drei und dreissigsten, da es sich auch noch ferners zutragen würde, dass vielgenannter Frh. von Moriame ohnverhoffentlich diesem meinem letzten Willen zugegen thun würde, so soll er Herr Carl von Moriame seinem Bruderen Hans Rudolphen nachzufolgen, auf den Fall wie obstehet, zur Erbschaft oder zur Succession des Hausses Breidenbend sampt allen Appertinentien und Legaten ausgeschlossen und excludirt seyn, und soll auf den Fall H. Werner sein Bruder meinem Obrist-Lieutenanten H. Vetteren Hans Rudolphen geradt in der Succession Nachfolger seyn, und <tt>coniunctis viribus</tt> durch zulassende Mittell sich manuteniren''{{GWR|Siehe Glossar.|Glossar}}“. So ist der letzte Wille des Carsilius Frh. von Palant. Er starb bald nachher, und ihm folgt für kurze Zeit
Johann Rudolph Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, seit |9 verheirathet mit Maria Antonetta von Wylich zu Winnen-Neben vielen andern Adligen des Rheinlandes verlor auch der Schlacht bei Lützen im J. 1632 sein Leben. M.
 
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{{NE}}Carl Diederich Frh. von Palant und Moriame, Herr zu Breidenbent. Wir stehen jetzt in einer Zeit, wo der altehrwürdige Name Diederich gerade nicht ganz, aber doch ziemlich ausser Mode gekommen, und vielfach dem Theodor gewichen war. Dem Herrn zu Breidenbent mochte der Theodor indess doch etwas gar philisterhaft scheinen, und so schrieb er sich denn entweder Carl Frh. von Palant —, oder Charles The<noinclude>
 
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2012, 00:20 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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ein Erbe seyn, doch anders nicht inhaben, gemessen noch besitzen als per modum fideicommissi. Da auch alsdann Er Freyherr von Moriame ohne eheliche männliche Leibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend mit seinen Appertinentien und obspecificirten Legaten auf seinen Bruderen Herrn Werner Freyh. von Palant Obrist-Lieutenant fallen, und so fort ebener gestalt auf seinen lieben Bruderen Andream Freyh. von Palant auch Obrist-Lieutenant fallen. Da derselbig auch wie obstehet ohne eheliche Mannsleibserben absterben würde, solle das Hauss Breidenbend aller massen wie obstehet meinem auch vielgeliebten Vetteren Hans Christoph Frh. von Palant meines Gottseligen H. Bruderen Christopheren jüngstem Sohn erblich heimfallen. Zum drei und dreissigsten, da es sich auch noch ferners zutragen würde, dass vielgenannter Frh. von Moriame ohnverhoffentlich diesem meinem letzten Willen zugegen thun würde, so soll er Herr Carl von Moriame seinem Bruderen Hans Rudolphen nachzufolgen, auf den Fall wie obstehet, zur Erbschaft oder zur Succession des Hausses Breidenbend sampt allen Appertinentien und Legaten ausgeschlossen und excludirt seyn, und soll auf den Fall H. Werner sein Bruder meinem Obrist-Lieutenanten H. Vetteren Hans Rudolphen geradt in der Succession Nachfolger seyn, und coniunctis viribus durch zulassende Mittell sich manuteniren[GWR 1]“. So ist der letzte Wille des Carsilius Frh. von Palant. Er starb bald nachher, und ihm folgt für kurze Zeit

L.

      Johann Rudolph Frh. von Palant Herr zu Breidenbent, seit 1629 verheirathet mit Maria Antonetta von Wylich zu Winnenthal. Neben vielen andern Adligen des Rheinlandes verlor auch er in der Schlacht bei Lützen im J. 1632 sein Leben.

M.

      Carl Diederich Frh. von Palant und Moriame, Herr zu Breidenbent. Wir stehen jetzt in einer Zeit, wo der altehrwürdige Name Diederich gerade nicht ganz, aber doch ziemlich ausser Mode gekommen, und vielfach dem Theodor gewichen war. Dem Herrn zu Breidenbent mochte der Theodor indess doch etwas gar philisterhaft scheinen, und so schrieb er sich denn entweder Carl Frh. von Palant —, oder Charles The



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Siehe Glossar.