Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/242: Unterschied zwischen den Versionen
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III. Von den Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg;
a) Von Gr. Stadtgericht Darmstadt:
b) Von Gr. Landgericht Zwingenberg
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==<center>'''No. 22.'''</center>== | |||
:44) Catharina '''Bender''' von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851. | |||
:45) Philipp '''Straub''' von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851. | |||
:46) Susanne '''Alt''', von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851. | |||
:47) Catharina '''Becker''' von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851. | |||
:48) Nicolaus '''Wenner''' von Crumstadt,wegen Körperverletzung, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 19. März 1851. | |||
:49) Georg '''Hofmann''' von Böllstein, wegen im zwhnten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 11. März 1851. | |||
:50) Georg '''Blattner''', gewesener Bürgermeister von Georgenhausen, wegen Dienstvergehen, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 22. December 1849. | |||
<center>{{Sperrschrift|III. Von den Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg;}}</center> | |||
<center>a) Von Gr. Stadtgericht Darmstadt:</center> | |||
:1) Kaspar '''Siegrist''' von Messel, wegen im dritten Rückfall verübter Gewohnheitsbettelei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren - durch Urtheil vom 5. December 1850. | |||
:2) Lisette '''Kleier''' von Darmstadt, wegen Diebstahls in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr durch Urtheil vom 4. October 1850. | |||
:3) Valentin '''Uebelshäuser''', Hofchorist von Farmstadt, wegen vieler Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monate - durch Urtheil vom 1. März 1851. | |||
<center>b) Von Gr. Landgericht Zwingenberg</center> | |||
:1) Adam '''Metzger''' von Balkhausen, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1Jahr und 5 Monaten, durch Urtheil vom 22. Mai 1849. | |||
:2) Philipp '''Fröhlich''' von Großzimmern, wegen Diebstahls, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 1. März 1851. | |||
<center>{{Sperrschrift |Characterverrleihung}}</center> | |||
Am 23. Juni wurde dem Postexpeditor Jacob '''Werle''' zu Bensheim der Character als Postmeister verliehen. | |||
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:10 Uhr
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
| Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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No. 22.
- 44) Catharina Bender von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851.
- 45) Philipp Straub von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851.
- 46) Susanne Alt, von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851.
- 47) Catharina Becker von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851.
- 48) Nicolaus Wenner von Crumstadt,wegen Körperverletzung, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 19. März 1851.
- 49) Georg Hofmann von Böllstein, wegen im zwhnten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag, während 14 Tagen in jedem halben Jahre der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 11. März 1851.
- 50) Georg Blattner, gewesener Bürgermeister von Georgenhausen, wegen Dienstvergehen, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, durch Urtheil vom 22. December 1849.
- 1) Kaspar Siegrist von Messel, wegen im dritten Rückfall verübter Gewohnheitsbettelei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren - durch Urtheil vom 5. December 1850.
- 2) Lisette Kleier von Darmstadt, wegen Diebstahls in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr durch Urtheil vom 4. October 1850.
- 3) Valentin Uebelshäuser, Hofchorist von Farmstadt, wegen vieler Diebstähle, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monate - durch Urtheil vom 1. März 1851.
- 1) Adam Metzger von Balkhausen, wegen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1Jahr und 5 Monaten, durch Urtheil vom 22. Mai 1849.
- 2) Philipp Fröhlich von Großzimmern, wegen Diebstahls, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 1. März 1851.
Am 23. Juni wurde dem Postexpeditor Jacob Werle zu Bensheim der Character als Postmeister verliehen.