Westfälische Frei- und Femgerichte/I: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2012, 20:55 Uhr
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Vorwort.
Die vorliegende Schrift enthält das Ergebniß vieljähriger Nachforschungen.
Der Verfasser beschäftigte sich anfangs hauptsächlich mit der Frage, wie die Ausdrücke „Feme“ und „rothe Erde“ zu deuten seien. Die einfache Erklärung S. 38 unten schien ihm schließlich die allein richtige.
Dann glaubte er auch auf die Frage eingehen zu müssen, ob die Freigerichte, wie sie stets behaupteten, ihre Einrichtung Karl dem Großen verdanken und ihnen von diesem Kaiser ihre weit gehenden Befugnisse verliehen worden. Nach seiner Ueberzeugung ist die Frage zu bejahen.
Karl der Große machte den Sachsen (Ost- und Westfalen) beim endlichen Abschluß des Friedensvertrages die Annahme des Christenthums zur Bedingung, – mit, oder hauptsächlich um sie besser in Unterwürfigkeit halten zu können. Er hatte also dringende Veranlassung, die Freigerichte mit Verfolgung und Bestrafung der Vergehen gegen die christliche Religion, bekanntlich ihre Hauptobliegenheit,