Krug (Gebäude): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Mai 2012, 15:36 Uhr

Einleitung

Schenke, Gasthaus; der in der Regel bis in das 19. Jahrhundert abgabe- u. genehmigungspflichtige Krug diente bisweilen als Ort des Gerichts, des Einlagers, der öffentlichen Bekanntmachung, der Gemeinde- und Gesellenversammlung