Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/142: Unterschied zwischen den Versionen

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wieder können gestopft werden, sondern ist dergestalt ausgerissen, daß er endlich das fruchttragende Land überschwemmt und einige Koppeln des Hofes mit weggespült hat."


wieder können gestopft werden, sondern ist dergestalt aus= gerissen, daß er endlich das fruchttragende Land über= Schwemmt und einige Koppeln des Hofes mit wegge= spült hat."
Dieser ominöse {{Sperrschrift|Cothmann — nomen et omen habet}} — überlebte seinen Herren noch drei Jahre, er war mit ihm ganz gleichen Alters.
Dieser ominöse Cothmann — nomen et omen habet — überlebte seinen Herren noch drei Jahre, er war mit ihm ganz gleichen Alters.
Ihrerseits griff die Ritter = und Landschaft damals schon so weit um sich, daß sie Zusammenkünfte außer= halb der Landtage veranstaltete. Sie gründete diese Befugniß auf den im Jahre 1620 zusammengetretenen Großen Ausschuß. Ursprünglich war dieser aber nur zur Einhebung der Contribution bestimmt worden: er blieb, weil an dieser Contribution ganzer vierzig Jahre, bis 1660 gezahlt wurde. Ein Rescript Adolf Fried = rich's I., aus Sternberg 1. September 1655 erlassen, verbot den Ständen solche Zusammenkünfte "zu seiner nicht geringen Verkleinerung" zu halten und sich „des den Deputirten zum Land = Kasten einzig und allein zu den Contributions = Sachen von ihm vergönnten Siegels zu gebrauchen."
Drei Jahre nach Erlaß dieses Rescripts starb Her= Zog Adolf Friedrich I. 1658, 70 Jahre alt. „Ein hitziger Kopf, von hohem Sinne und heftigen Gemüths= bewegungen. Ein Eiferer sowohl in der Religion, als in Beobachtung feiner Landeshoheit, folgte lieber feinem eigenen, als der Landstände Rathe, worüber er zwar ins Gedränge, aber auch wieder herauskam. Er war unermüdet in Ausführung feiner Entwürfe. Sein Kanz= ler Johann Cothmann  war ihm sehr lieb,  welcher


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Ihrerseits griff die Ritter- und Landschaft damals schon so weit um sich, daß sie Zusammenkünfte außerhalb der Landtage veranstaltete. Sie gründete diese Befugniß auf den im Jahre 1620 zusammengetretenen {{Sperrschrift|Großen Ausschuß}}. Ursprünglich war dieser aber nur zur Einhebung der Contribution bestimmt worden: er blieb, weil an dieser Contribution ganzer vierzig Jahre, bis 1660 gezahlt wurde. Ein Rescript {{Sperrschrift|Adolf Friedrich's I.}}, aus Sternberg 1. September 1655 erlassen, verbot den Ständen solche Zusammenkünfte "zu seiner nicht geringen Verkleinerung" zu halten und sich „des den Deputirten zum Land-Kasten einzig und allein zu den Contributions-Sachen von ihm vergönnten Siegels zu gebrauchen."


mit seinem Eigensinn manches Mißtrauen zwischen Haupt und Gliedern anrichtete: er versprach immer „gute re-solutiones", um eine Landsteuer zu erlangen, aber diese erfolgten nur sparsam. Mit feinem einzigen Bruder lebte Herzog Adolf Friedrich in mancherlei Mißhelligkeit, dessen Wittwe er auch schmerzlich betrübte, erzog aber doch ihren Sohn, den Prinzen Gustav Adolf, sehr wohl und half ihm zeitig zur Regierung. Wie er denn über= haupt redliche Absichten hatte, wobei er weniger unglück lich gewesen sein würde, wenn er ein besseres Vertrauen zu seinen Landräthen gehabt hätte*)".
Drei Jahre nach Erlaß dieses Rescripts starb Herzog {{Sperrschrift|Adolf Friedrich I. 1658, 70}} Jahre alt. „Ein hitziger Kopf, von hohem Sinne und heftigen Gemüthsbewegungen. Ein Eiferer sowohl in der Religion, als in Beobachtung seiner Landeshoheit, folgte lieber seinem eigenen, als der Landstände Rathe, worüber er zwar ins Gedränge, aber auch wieder herauskam. Er war unermüdet in Ausführung seiner Entwürfe. Sein Kanzler {{Sperrschrift|Johann Cothmann}} war ihm sehr lieb, welcher
Durch zwei Gemahlinnen, jene Anna Maria von Ostfriesland, die die Hunde aus ihrem Sarge zu Doberan auffraßen und eine Prinzessin von Braun = schweig = Danneberg, hatte Adolf Friedrich den reichen Ehefegen von neunzehn Kindern erhalten, elf Söhnen, darunter sich auch der Stifter der jüngeren Linie Strelitz, Adolf Friedrich II. befand und acht Töchtern, von denen nur zwei sich in die Häuser Sach sen und Würtemberg vermählten, zwei wurden Aeb tissinnen des evangelischen Stifts Gandersheim im Harz, noch zwei lebten in dem für die mecklenburgischen Prin= zessinnen bestimmten Kloster Rhüne, ohnfern Bützow.
Unter diesem Herrn lebte der größte Theolog, den Mecklenburg jemals hervorgebracht hat, der Dr. Hein rich Müller. Er war der Sohn eines vornehmen Kaufmanns zu Rostock, eines vom Collegium der Sech= zehn = Männer daselbst:  den  Freunden der  alten  dluthe=
*) Werte des Propstes Franc! 14, 121 ff.

Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 21:58 Uhr

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Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1

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wieder können gestopft werden, sondern ist dergestalt ausgerissen, daß er endlich das fruchttragende Land überschwemmt und einige Koppeln des Hofes mit weggespült hat."

Dieser ominöse Cothmann — nomen et omen habet — überlebte seinen Herren noch drei Jahre, er war mit ihm ganz gleichen Alters.

Ihrerseits griff die Ritter- und Landschaft damals schon so weit um sich, daß sie Zusammenkünfte außerhalb der Landtage veranstaltete. Sie gründete diese Befugniß auf den im Jahre 1620 zusammengetretenen Großen Ausschuß. Ursprünglich war dieser aber nur zur Einhebung der Contribution bestimmt worden: er blieb, weil an dieser Contribution ganzer vierzig Jahre, bis 1660 gezahlt wurde. Ein Rescript Adolf Friedrich's I., aus Sternberg 1. September 1655 erlassen, verbot den Ständen solche Zusammenkünfte "zu seiner nicht geringen Verkleinerung" zu halten und sich „des den Deputirten zum Land-Kasten einzig und allein zu den Contributions-Sachen von ihm vergönnten Siegels zu gebrauchen."

Drei Jahre nach Erlaß dieses Rescripts starb Herzog Adolf Friedrich I. 1658, 70 Jahre alt. „Ein hitziger Kopf, von hohem Sinne und heftigen Gemüthsbewegungen. Ein Eiferer sowohl in der Religion, als in Beobachtung seiner Landeshoheit, folgte lieber seinem eigenen, als der Landstände Rathe, worüber er zwar ins Gedränge, aber auch wieder herauskam. Er war unermüdet in Ausführung seiner Entwürfe. Sein Kanzler Johann Cothmann war ihm sehr lieb, welcher