Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/117: Unterschied zwischen den Versionen
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Difficultiren wegen der Huldigung an {{Sperrschrift|Wallenstein}} auch wegen der Religion difficultirte, schlug er sich auf die Brust und sagte: „Ich bin auch Ihrer Religion zugethan und habe so wohl ein Gewissen als Andre.“ | |||
Die Umstände bei der Huldigung {{Sperrschrift|Wallenstein's}} in Mecklenburg waren in mehr al einer Hinsicht merkwürdig: trotz des vielen Difficultirens der Stände machte ihnen die vertriebene Landesherrschaft nach ihrer Restitution schwere Vorwürfe, sie meinte, „sie hätte die wichtigsten Ursachen an den Ständen zu ahnden, daß sie {{Sperrschrift|so leichtiglich}} dem {{Sperrschrift|Wallenstein}} gehuldigt hätten“<ref>Franck, Altes u. neues Mecklenburg Buch 13, S. 126.</ref>. Dieser Vorwurf traf namentlich die beiden Ersten unter den Land-, Kammer- und Geheimen Räthen, die unter der {{Sperrschrift|Wallenstein'schen}} Herrschaft fungirten, den Geheimen Raths-Präsidenten und Landrath {{Sperrschrift|Gebhard Moltke}} zu Toitenwinkel und den Kammerpräsidenten {{Sperrschrift|Hans Heinrich von der Lühe. Moltke}} hatte den Ständen gerathen, {{Sperrschrift|Wallenstein}} zu seiner Regierung zu gratuliren, was ihm hernach besonders schwer zur Last kam, er fiel gänzlich in Ungnade, lebte vierzehn Jahre lang im Exile zu Lübeck und starb im Exile 1644, siebenzig Jahre alt; er hatte trotz der Vorbitte, die die Stände für ihn bei den Herzogen eingelegt hatte, nicht zurückkehren dürfen. {{Sperrschrift|Von der Lühe}} aber ward auf Vorbitte seines in hohen Gnaden stehenden Bruders {{Sperrschrift|Pasche von der Lühe}} zu Telkow auf dem Landtage zu Malchin 1634 begnadigt. Viele mecklenburgische Edelleute lebten damals noch außer den {{Sperrschrift|Moltke}} und den {{Sperrschrift|von der Lühe}} im | Die Umstände bei der Huldigung {{Sperrschrift|Wallenstein's}} in Mecklenburg waren in mehr al einer Hinsicht merkwürdig: trotz des vielen Difficultirens der Stände machte ihnen die vertriebene Landesherrschaft nach ihrer Restitution schwere Vorwürfe, sie meinte, „sie hätte die wichtigsten Ursachen an den Ständen zu ahnden, daß sie {{Sperrschrift|so leichtiglich}} dem {{Sperrschrift|Wallenstein}} gehuldigt hätten“<ref>Franck, Altes u. neues Mecklenburg Buch 13, S. 126.</ref>. Dieser Vorwurf traf namentlich die beiden Ersten unter den Land-, Kammer- und Geheimen Räthen, die unter der {{Sperrschrift|Wallenstein'schen}} Herrschaft fungirten, den Geheimen Raths-Präsidenten und Landrath {{Sperrschrift|Gebhard Moltke}} zu Toitenwinkel und den Kammerpräsidenten {{Sperrschrift|Hans Heinrich von der Lühe. Moltke}} hatte den Ständen gerathen, {{Sperrschrift|Wallenstein}} zu seiner Regierung zu gratuliren, was ihm hernach besonders schwer zur Last kam, er fiel gänzlich in Ungnade, lebte vierzehn Jahre lang im Exile zu Lübeck und starb im Exile 1644, siebenzig Jahre alt; er hatte trotz der Vorbitte, die die Stände für ihn bei den Herzogen eingelegt hatte, nicht zurückkehren dürfen. {{Sperrschrift|Von der Lühe}} aber ward auf Vorbitte seines in hohen Gnaden stehenden Bruders {{Sperrschrift|Pasche von der Lühe}} zu Telkow auf dem Landtage zu Malchin 1634 begnadigt. Viele mecklenburgische Edelleute lebten damals noch außer den {{Sperrschrift|Moltke}} und den {{Sperrschrift|von der Lühe}} im | ||
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Difficultiren wegen der Huldigung an Wallenstein auch wegen der Religion difficultirte, schlug er sich auf die Brust und sagte: „Ich bin auch Ihrer Religion zugethan und habe so wohl ein Gewissen als Andre.“
Die Umstände bei der Huldigung Wallenstein's in Mecklenburg waren in mehr al einer Hinsicht merkwürdig: trotz des vielen Difficultirens der Stände machte ihnen die vertriebene Landesherrschaft nach ihrer Restitution schwere Vorwürfe, sie meinte, „sie hätte die wichtigsten Ursachen an den Ständen zu ahnden, daß sie so leichtiglich dem Wallenstein gehuldigt hätten“[1]. Dieser Vorwurf traf namentlich die beiden Ersten unter den Land-, Kammer- und Geheimen Räthen, die unter der Wallenstein'schen Herrschaft fungirten, den Geheimen Raths-Präsidenten und Landrath Gebhard Moltke zu Toitenwinkel und den Kammerpräsidenten Hans Heinrich von der Lühe. Moltke hatte den Ständen gerathen, Wallenstein zu seiner Regierung zu gratuliren, was ihm hernach besonders schwer zur Last kam, er fiel gänzlich in Ungnade, lebte vierzehn Jahre lang im Exile zu Lübeck und starb im Exile 1644, siebenzig Jahre alt; er hatte trotz der Vorbitte, die die Stände für ihn bei den Herzogen eingelegt hatte, nicht zurückkehren dürfen. Von der Lühe aber ward auf Vorbitte seines in hohen Gnaden stehenden Bruders Pasche von der Lühe zu Telkow auf dem Landtage zu Malchin 1634 begnadigt. Viele mecklenburgische Edelleute lebten damals noch außer den Moltke und den von der Lühe im
- ↑ Franck, Altes u. neues Mecklenburg Buch 13, S. 126.