Kurze Chronik der Familie Kypke/E036: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Kurze Chronik der Familie Kypke|E035|206||unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Kurze Chronik der Familie Kypke|E035|206||unvollständig}}</noinclude>
dem Schatzmeister portofrei zugehen zu lassen. Bei etwaiger Verweigerung des Beitrages erlischt das Anrecht auf Unterstützung.
§ 6.
Bestrafung wegen eines Verbrechens, bezw. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht für jedes Familienmitglied den Auschluss aus dem Familientage nach sieh.
§ 7.
Eine Revision der Satzungen kann an jedem Familientage erfolgen.
(Unterschriften).

Version vom 18. Oktober 2012, 11:28 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Kurze Chronik der Familie Kypke
Inhalt

Kurze-Chronik-Kypke.djvu # 206

<<<Vorherige Seite
[E035]
Kurze-Chronik-Kypke.djvu # 206
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



dem Schatzmeister portofrei zugehen zu lassen. Bei etwaiger Verweigerung des Beitrages erlischt das Anrecht auf Unterstützung.

§ 6. Bestrafung wegen eines Verbrechens, bezw. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht für jedes Familienmitglied den Auschluss aus dem Familientage nach sieh.

§ 7. Eine Revision der Satzungen kann an jedem Familientage erfolgen.

(Unterschriften).