Wehrpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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** Die Dienstzeit betrug sechs Jahre, | ** Die Dienstzeit betrug sechs Jahre, bei der reitende Truppe acht Jahre. | ||
** Der Wehrpflichtige durfte sich gegen 200 Taler vom Wehrdienst loskaufen und einen Stellvertreter schicken. | ** Der Wehrpflichtige durfte sich gegen 200 Taler vom Wehrdienst loskaufen und einen Stellvertreter schicken. | ||
* Die Dienstzeit wurde jedoch durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt. | * Die Dienstzeit wurde jedoch durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt. | ||
Version vom 11. November 2012, 13:31 Uhr
Militär/Forschungshilfen/Begriffe
Wehrpflicht
Begriffserklärung
Unter Wehrpflicht versteht amn die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Refrm eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel.
Königreich Sachsen
- Im Königreich bestand die allgemeine Wehrpflicht.
- Es wurden, wie in den anderen Staaten auch, jedoch nicht alle gezogen.
- Eingezogen wurde über Losentscheid.
- Die Dienstzeit betrug sechs Jahre, bei der reitende Truppe acht Jahre.
- Der Wehrpflichtige durfte sich gegen 200 Taler vom Wehrdienst loskaufen und einen Stellvertreter schicken.
- Die Dienstzeit wurde jedoch durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt.