Wehrpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Begriffserklärung==
==Begriffserklärung==
Unter Wehrpflicht versteht amn die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Refrm eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel.
Unter Wehrpflicht versteht man die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Reform eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel.


==Königreich Sachsen==
==Königreich Sachsen==

Version vom 11. November 2012, 13:47 Uhr

Militär/Forschungshilfen/Begriffe


Wehrpflicht

Begriffserklärung

Unter Wehrpflicht versteht man die Pflicht des Bürgers (früher nur die Männer) als Soldat seinem Staat/Souverän zu dienen. In Deutschland wurde dies 1814 in Preußen durch die Hardenberg-Stein'sche Reform eingeführt. Andere dt. Staaten folgtem diesem Beispiel.

Königreich Sachsen

  • Im Königreich bestand die allgemeine Wehrpflicht.
    • Es wurden, wie in den anderen Staaten auch, jedoch nicht alle gezogen.
    • Eingezogen wurde über Losentscheid.
    • Die Dienstzeit betrug sechs Jahre, bei der reitende Truppe acht Jahre.
    • Der Wehrpflichtige durfte sich gegen 200 Taler vom Wehrdienst loskaufen und einen Stellvertreter schicken.
  • Die Dienstzeit wurde durch reichliche Beurlaubungen erheblich verkürzt.