Tappensches Familienbuch (1889)/255: Unterschied zwischen den Versionen

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Minisiorlo hujus loifl sacro ot ahna Olvltate, quae AeiukMnlnc novuo civlbiiH prnebut hou-pitimn. Oonsorva, quoN noinlnuvl, slugulos, obruo cunctON TuIh bunoflcilM ultorluH, Suftloo vtroü Dooonttbns ntopus In Nomine Tuo Mi In NominlH Tui gloHato
Ministerio hujus loci sacro et alma Civitate, quae Academiae novao civibus praebet hospitium. Conserva, quos nominavi, singulos, obrue cunctos Tuis beneficis ulterius. Suffice vires Docentibus Discentibusque, ut opus in Nomine Tuo coeptum, in Nominis Tui gloriam reique publicae salutem pro voto Regis felicissime peragnatur.


iviquo publicae salutem pro voto Regis follciNsIme poragatur.
10.
(ICtinsistoml-Dii’oktov Johann Putor Tuppon Mil-tot 18. Out. 17Ö8 oln Kapital fllr »II»» PmUgurwitwon


an tlyr (SilltOnklröhe /u 11uiuiovcr.)
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Königl. ppi
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19.


Ew. pp. wollou hoehgütigst geruhen hionib xu vernehmen, dass ich entschlossen sey, xu desto besseren Unterhalt der Predigor-Wittwon bey hiesiger neuen Garten-Gemeine vor den ./lq/irf/en-Thore eine Fundation von 600 Thlr. xu stillten, und zwar folgender-
(Konsistorial-Direktor {{Sperrschrift|Johann Peter Tappen}} stiftet 18. Oct. 1753 ein Kapital für die Predigerwitwen an der Gartnkirche zu Hannover.)
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gestalt uud also:
{{NE}}Königl. pp.


ln»«. Ist keine Pfarr-Wiltwo alda vorhunden, gehet mein Wille dahin, dass die von sol hauen 500 Thlr. einkommonde Zinsen xur Verbesserung dieser Fundation auf Zinse hinwieder ausgelieheu, und so lange keine Prediger-Wittwe allda vorhandeu, von Jahren zu Jahren auf gleiche Weise verfahren werde.
{{NE}}Ew. pp. wollen hochgütigst geruhen hierab zu vernehmen, dass ich entschlossen sey, zu desto besseren Unterhalt der Prediger-Wittwen bey hiesiger neuen Garten-Gemeine vor den ''Aegidien''-Thore eine ''Fundation'' von 500 Thlr. zu stifften, und zwar folgendergestalt und also:


2‘J» ist aber eine Prediger-Wittwe alda vorhanden, geniessot selbige die Zeit ihres dusigen Wittwenthums über dio Zinsen von jenen 500 Thlr. und dessen etwaiger Verbesserung.
{{NE}}1<sup>mo.</sup> Ist keine Pfarr-Wittwe alda vorhanden, gehet mein Wille dahin, dass die von sothanen 500 Thlr. einkommende Zinsen zur Verbesserung dieser ''Fundation'' auf Zinse hinwieder ausgeliehen, und so lange keine Prediger-Wittwe allda vorhanden, von Jahren zu Jahren auf gleiche Weise verfahren werde.


8tJo. Wehren xwo oder mehrere Wittwon xu einer Zeit daselbst vorhanden, sollen lediglich die orsto und xweyto Wittwe xum Gonuss dieser Windation gelangen und xwar derogestalt, dass dio erste Wittwe */»tol und die zweyte Wittwo Vstel davon erhalte.
{{NE}}2<sup>do.</sup> ist aber eine Prediger-Wittwe alda vorhanden, geniesset selbige die Zeit ihres dasigen Wittwenthums über die Zinsen von jenen 500 Thlr. und dessen etwaiger Verbesserung.


An Ew. pp. gelanget, bei dom allen moine gehorsamste Bitte, Hie geruhen wollen, diese meine Fundation Obrigkeitlich xu bestätigen, die in Louisd’or nebengehonde 600 Thlr. gelegentlich zinsbar unter xubringen, auch darüber Obrigkeitlich xu halten, dass gegenwärtiger meiner Fundation nachgelobot werden möge.
{{NE}}3<sup>tio.</sup> Wehren zwo oder mehrere Wittwen zu einer Zeit daselbst vorhanden, sollen lediglich die erste und zweyte Wittwe zum Genuss dieser ''Fundation'' gelangen und zwar derogestalt, dass die erste Wittwe {{Bruch|2|3}}tel und die zweyte Wittwe {{Bruch|1|3}}tel davon erhalte.


Ich beharre mit schuldigstem Itespect
{{NE}}An Ew. pp. gelanget, bei dem allen meine gehorsamste Bitte, Sie geruhen wollen, diese meine ''Fundation'' Obrigkeitlich zu bestätigen, die in Louisd’or nebengehende 500 Thlr. gelegentlich zinsbar unter zubringen, auch darüber Obrigkeitlich zu halten, dass gegenwärtiger meiner ''Fundation'' nachgelebet werden möge.


Ew. pp.
{{NE}}Ich beharre mit schuldigstem Respect


Hannover gehorsalimster Diener
{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Ew. pp.


don löten Oktbr.
{{NE}}Hannover{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}gehorsahmster Diener


1758. «lohann Peter Tappen.
den 18ten Oktbr.
 
{{NE}}1753.{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}{{NE}}Johann Peter Tappen.
 
 
 
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20.
20.
(Ti'Htamont d»*r Johanni* OlirlHtiano Tappun vom 4. Mai 1820.)


Ich habe überlegt, wie es nach meinem Tode mit meinem Nachlasse gehalten werden soll, und verordne deshulb Folgendes:
(Testament der Johanne Christiane Tappen vom 4. Mai 1829.)
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{{NE}}Ich habe überlegt, wie es nach meinem Tode mit meinem Nachlasse gehalten werden soll, und verordne deshalb Folgendes:


Zur llniversal-Krbin meines Vermögens ernenne ich hiermit meiner verstorbenen Schwester einxige Tochtcr Amalie Louise Horn mit der Verpflichtung, meine Vermächtnisse xu erfüllen.
{{NE}}Zur Universal-Erbin meines Vermögens ernenne ich hiermit meiner verstorbenen Schwester einzige Tochter {{Sperrschrift|Amalie Louise Horn}} mit der Verpflichtung, meine Vermächtnisse zu erfüllen.

Version vom 13. Januar 2013, 23:09 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Ministerio hujus loci sacro et alma Civitate, quae Academiae novao civibus praebet hospitium. Conserva, quos nominavi, singulos, obrue cunctos Tuis beneficis ulterius. Suffice vires Docentibus Discentibusque, ut opus in Nomine Tuo coeptum, in Nominis Tui gloriam reique publicae salutem pro voto Regis felicissime peragnatur.



19.

(Konsistorial-Direktor Johann Peter Tappen stiftet 18. Oct. 1753 ein Kapital für die Predigerwitwen an der Gartnkirche zu Hannover.)

      Königl. pp.

      Ew. pp. wollen hochgütigst geruhen hierab zu vernehmen, dass ich entschlossen sey, zu desto besseren Unterhalt der Prediger-Wittwen bey hiesiger neuen Garten-Gemeine vor den Aegidien-Thore eine Fundation von 500 Thlr. zu stifften, und zwar folgendergestalt und also:

      1mo. Ist keine Pfarr-Wittwe alda vorhanden, gehet mein Wille dahin, dass die von sothanen 500 Thlr. einkommende Zinsen zur Verbesserung dieser Fundation auf Zinse hinwieder ausgeliehen, und so lange keine Prediger-Wittwe allda vorhanden, von Jahren zu Jahren auf gleiche Weise verfahren werde.

      2do. ist aber eine Prediger-Wittwe alda vorhanden, geniesset selbige die Zeit ihres dasigen Wittwenthums über die Zinsen von jenen 500 Thlr. und dessen etwaiger Verbesserung.

      3tio. Wehren zwo oder mehrere Wittwen zu einer Zeit daselbst vorhanden, sollen lediglich die erste und zweyte Wittwe zum Genuss dieser Fundation gelangen und zwar derogestalt, dass die erste Wittwe 2/3tel und die zweyte Wittwe 1/3tel davon erhalte.

      An Ew. pp. gelanget, bei dem allen meine gehorsamste Bitte, Sie geruhen wollen, diese meine Fundation Obrigkeitlich zu bestätigen, die in Louisd’or nebengehende 500 Thlr. gelegentlich zinsbar unter zubringen, auch darüber Obrigkeitlich zu halten, dass gegenwärtiger meiner Fundation nachgelebet werden möge.

      Ich beharre mit schuldigstem Respect

                              Ew. pp.

      Hannover                                                gehorsahmster Diener

den 18ten Oktbr.

      1753.                                                            Johann Peter Tappen.


20.

(Testament der Johanne Christiane Tappen vom 4. Mai 1829.)

      Ich habe überlegt, wie es nach meinem Tode mit meinem Nachlasse gehalten werden soll, und verordne deshalb Folgendes:

      Zur Universal-Erbin meines Vermögens ernenne ich hiermit meiner verstorbenen Schwester einzige Tochter Amalie Louise Horn mit der Verpflichtung, meine Vermächtnisse zu erfüllen.