Pfahlgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. April 2013, 17:16 Uhr

Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),

  • Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)