Pfahlgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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====Vorkommen====
====Vorkommen====
* z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, außerhalb der Stadtmauern, so in ([[Bocholt (Kreis Borken)|Bocholt]]  
* z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in ([[Bocholt (Kreis Borken)|Bocholt]]


====Fußnoten====
====Fußnoten====

Version vom 1. April 2013, 17:23 Uhr

Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),

  • Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]

Vorkommen

  • z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in (Bocholt

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)