Zollhaus (Zoll): Unterschied zwischen den Versionen
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# es bezeichnet oft ein gröszeres, auch befestigtes Gebäude. amtlich nicht mehr üblich, daher wohl nur noch gebraucht, wenn das Haus als Haus gemeint ist, und wenn von früherer Zeit die Rede ist, <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch. Jacob und Wilhelm Grimm. ( Leipzig 1854 ff.) </ref> | # es bezeichnet oft ein gröszeres, auch befestigtes Gebäude. amtlich nicht mehr üblich, daher wohl nur noch gebraucht, wenn das Haus als Haus gemeint ist, und wenn von früherer Zeit die Rede ist, <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch. Jacob und Wilhelm Grimm. ( Leipzig 1854 ff.) </ref> | ||
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1769 in [[Handorf (Münster-)|Handorf]], [[Amt Wolbeck (historisch)|Amt Wolbeck]], ein schatzfreies Zoll- und [[Wirtshaus]]. | |||
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Version vom 4. April 2013, 15:36 Uhr
- Bedeutung im 18. Jhdt
- Zollhaus, dasjenige Haus, wo der Zoll entrichtet wird. [1]
- Bedeutung im 19. Jhdt
- es bezeichnet oft ein gröszeres, auch befestigtes Gebäude. amtlich nicht mehr üblich, daher wohl nur noch gebraucht, wenn das Haus als Haus gemeint ist, und wenn von früherer Zeit die Rede ist, [2]
Beispiel
1769 in Handorf, Amt Wolbeck, ein schatzfreies Zoll- und Wirtshaus.