Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Mai 2013, 17:12 Uhr

Burmeister oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")", standen einem Burgericht, auch Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache vor.
Aufgaben
  1. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  2. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  3. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  4. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen