Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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# stand einem ''' [[Burgericht]], einer "Burbanck", einem [[Burmal]]''', einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
# Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
# Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
# handhabten Flurpolizei (Pfändung)
# handhabten Flurpolizei (Pfändung)

Version vom 19. Mai 2013, 17:54 Uhr

Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
Aufgaben
  1. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  2. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  3. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  4. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle