Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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# stand als [[Burrichter]] einem ''' [[Burgericht]], einer "Burbanck", einem [[Burmal]]''', einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
# Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
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# handhabten Flurpolizei (Pfändung)
# handhabten Flurpolizei (Pfändung)

Version vom 19. Mai 2013, 18:00 Uhr

Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
Aufgaben
  1. stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
  2. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  4. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  5. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle