Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
;Aufgaben: | ;Aufgaben: | ||
# stand als [[Burrichter]] einem ''' [[Burgericht]], einer "Burbanck", einem [[Burmal]]''', einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor. | |||
# Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau | # Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau | ||
# handhabten Flurpolizei (Pfändung) | # handhabten Flurpolizei (Pfändung) | ||
Version vom 19. Mai 2013, 18:00 Uhr
Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)
- Bedeutung
- "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
- Aufgaben
- stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
- Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- handhabten Flurpolizei (Pfändung)
- standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
- führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle