Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
;Bedeutung: | ;Bedeutung: | ||
# "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")" | # "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")" | ||
# [[Rinteln]]: Bauermeistern als führenden | # [[Rinteln]]: Bauermeistern als führenden Gemeindevertreter mit Vorschlagsrechten | ||
;Aufgaben: | ;Aufgaben: | ||
Version vom 20. Mai 2013, 10:18 Uhr
Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)
- Bedeutung
- "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
- Rinteln: Bauermeistern als führenden Gemeindevertreter mit Vorschlagsrechten
- Aufgaben
- stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
- Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- handhabten Flurpolizei (Pfändung)
- standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
- führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle