Burmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Burmeister]]; "Burmester" (ndd.), "bürmeister" (mhd.) oder Bauermeister
[[Burmeister]]; "Burmester" (ndd.), "bürmeister" (mhd.) oder Bauermeister, auch  [[Viertelsmeister]]
* -> auch als [[Burrichter]] bezeichnet.
* -> auch als [[Burrichter]] bezeichnet.



Version vom 27. Mai 2013, 16:36 Uhr

Burmeister; "Burmester" (ndd.), "bürmeister" (mhd.) oder Bauermeister, auch Viertelsmeister

Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
  2. Rinteln: Bauermeistern als führenden Gemeindevertreter mit Vorschlagsrechten
Aufgaben
  1. stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
  2. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  4. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  5. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle