Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B131: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center>
<center>'''Beilage Nr. 18.'''</center>
<center>Darmstadt, den 21. Juni 1887.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betr. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 3) Bekanntmachung, die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Ilbenstadt zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Verzeichniß der zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für 1887/88 erforderlichen Umlagen. - 5) Berichtigung.
|}
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betreffend.'''</center>
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1887/88 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
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|colspan=4 |wozu sich der Beitrag auf {{Sperrschrift |eine}} Mark Steuerkapital berechnet:
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{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, und zwar in den Monaten April, Juni, August, Oktober, Dezember 1887 und Februar 1888 erfolgen soll.<br />
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<center>'''Großherzogliches Kreisamt Gießen.'''<br />Dr. {{Sperrschrift |Boekmann.}}</center>

Aktuelle Version vom 23. November 2013, 21:47 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887

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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 18.
Darmstadt, den 21. Juni 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betr. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 3) Bekanntmachung, die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Ilbenstadt zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Verzeichniß der zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für 1887/88 erforderlichen Umlagen. - 5) Berichtigung.



Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1887/88 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

a. Auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner
und Forensen
295274,16 Mark 5.svg
b. Auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen
Gemeinde Gießen
4 880 - "
c. Auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
1 987,76 "

wozu sich der Beitrag auf eine Mark Steuerkapital berechnet:
für den Ausschlag a. auf 25,500 Pfennig.svg
" " " b. " 0,540 "
" " " c. " 0,660 "

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, und zwar in den Monaten April, Juni, August, Oktober, Dezember 1887 und Februar 1888 erfolgen soll.
      Gießen, am 4. Juni 1887.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.