Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B163: Unterschied zwischen den Versionen
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Beilage Nr. 22.
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<center>'''Beilage Nr. 22.'''</center> | |||
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|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Formular für die Anmeldung.'''}}</center> | |||
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|Staat . . . . . . . . . . . . . . . . ||Bezirk der unteren Verwaltungs- | |||
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| ||behörde . . . . . . . . . . . . . . . . | |||
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|Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde{{Druckfehler | Vewaltungsbehörde}} . . . . . | |||
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|<center>. . . . . . . . . . . . . . .</center>||Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . . . . . | |||
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|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Anmeldung.'''}}</center> | |||
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|colspan=2 |<center>auf Grund des § 11 des Bauunfallversicherungsgesetzcs vom 11. Juli 1887 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.</center> | |||
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{| {{Prettytable2}} | |||
|<center>Name<br />des<br /> Unternehmers<br />(Firma).</center>||<center>Gegenstand<br />des<br /> Betriebes.*)</center>||<center>Art<br />des<br /> Betriebes.**)</center>||<center>Zahl der durch-<br />schnittlich beschäf-<br />tigten versicherungs-<br />pflichtigen Per-<br />sonen ***)</center>||<center>Bemerkungen.†)</center> | |||
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|<center>1.</center>||<center>2.</center>||<center>3.</center>||<center>4.</center>||<center>5.</center> | |||
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|<br /><br /><br /><br /><br />||<br /><br /><br /><br /><br />||<br /><br /><br /><br /><br />||<br /><br /><br /><br /><br />||<br /><br /><br /><br /><br /> | |||
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|width=500px |. . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . 1887 | |||
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|<div align="right"> (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)</div> | |||
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|{{NE}}*) Z. B. Strom- und Wegebauarbeiten. | |||
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|{{NE}}Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. | |||
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|{{NE}}**) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren. | |||
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|{{NE}}***) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. | |||
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|{{NE}}†) Beispiele: "Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884."<br />{{NE}}"Der Wegebaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Unternehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellenden gemauerten{{Druckfehler |gemauernten}} Durchlässe der Nordöstlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft an."<br />{{NE}}oder:<br />{{NE}}"Die Erdarbeiten (Eisenbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbahneinschnitten) bilden den Hauptbetrieb. Die dabei zur Verwendung kommende Arbeitsbahn gehört der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft an." | |||
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{{ReferencesGWR}} | |||
Aktuelle Version vom 1. Dezember 2013, 22:01 Uhr
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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| Staat . . . . . . . . . . . . . . . . | Bezirk der unteren Verwaltungs- |
| behörde . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde[GWR 1] . . . . . | |
| Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . . . . . | |
des Unternehmers (Firma). |
des Betriebes.*) |
des Betriebes.**) |
schnittlich beschäf- tigten versicherungs- pflichtigen Per- sonen ***) |
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| . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . 1887 |
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
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| *) Z. B. Strom- und Wegebauarbeiten. |
| Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. |
| **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren. |
| ***) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. |
| †) Beispiele: "Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884." "Der Wegebaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Unternehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellenden gemauerten[GWR 2] Durchlässe der Nordöstlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft an." oder: "Die Erdarbeiten (Eisenbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbahneinschnitten) bilden den Hauptbetrieb. Die dabei zur Verwendung kommende Arbeitsbahn gehört der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft an." |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)