Skatklub Eeckboom: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Baustelle "Skatklub Eeckboom"''' | '''Baustelle "Skatklub Eeckboom"''' | ||
Am 29. Oktober 1908 wurde im Lokal "Bruns" in der Schulstrasse eine Karten-Club gegründet. <br> | Am 29. Oktober 1908 wurde im Lokal "Bruns" in der Schulstrasse eine Karten-Club mit dem Namen '''Eeckboom''' gegründet. <br> | ||
Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br> | Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br> | ||
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Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br> | Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br> | ||
'''§ 1.'''<br> | <center>'''§ 1.'''</center><br> | ||
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf <u>ehrliche</u> Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die <u>Aufnahme</u> neuer Mitglieder <u>abgestimmt</u> werden. <u>Einfache</u> Stimmenmehrheit gilt.<br> | Mitglied kann ein jeder werden welcher auf <u>ehrliche</u> Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die <u>Aufnahme</u> neuer Mitglieder <u>abgestimmt</u> werden. <u>Einfache</u> Stimmenmehrheit gilt.<br> | ||
'''§ 2.'''<br> | <center>'''§ 2.'''</center>'''<br> | ||
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: ''mindestens 20'') in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br> | Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: ''mindestens 20'') in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br> | ||
'''§ 3.'''<br> | <center>'''§ 3.'''</center><br> | ||
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die <u>Clubsparbüchse</u> zu zahlen.<br> | Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die <u>Clubsparbüchse</u> zu zahlen.<br> | ||
'''§ 4.'''<br> | <center>'''§ 4.'''</center><br> | ||
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe <u>10 Pfennig</u> Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br> | Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe <u>10 Pfennig</u> Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br> | ||
'''§ 5.'''<br> | <center>'''§ 5.'''</center>>br> | ||
Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.<br> | Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.<br> | ||
'''§ 6.'''<br> | <center>'''§ 6.'''</center><br> | ||
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.<br> | Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.<br> | ||
'''§ 7.'''<br> | <center>'''§ 7.'''</center><br> | ||
Das <u>wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten</u>.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.<br> | Das <u>wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten</u>.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.<br> | ||
'''§ 8.'''<br> | <center>'''§ 8.'''</center><br> | ||
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.<br> | Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.<br> | ||
'''§ 9.'''<br> | <center>'''§ 9.'''</center><br> | ||
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.<br> | Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.<br> | ||
'''§ 10.'''<br> | <center>'''§ 10.'''</center><br> | ||
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.<br> | Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.<br> | ||
'''§ 11.'''<br> | <center>'''§ 11.'''</center><br> | ||
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein <u>gemeinsames Clubessen veranstaltet</u>.<br> | Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein <u>gemeinsames Clubessen veranstaltet</u>.<br> | ||
'''§ 12.'''<br> | <center>'''§ 12.'''</center><br> | ||
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.<br> | Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.<br> | ||
'''§ 13.''' | <center>'''§ 13.'''</center><br> | ||
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.<br> | Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.<br> | ||
Version vom 25. Januar 2014, 20:03 Uhr
Baustelle "Skatklub Eeckboom"
Am 29. Oktober 1908 wurde im Lokal "Bruns" in der Schulstrasse eine Karten-Club mit dem Namen Eeckboom gegründet.
Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:
Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf ehrliche Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt werden. Einfache Stimmenmehrheit gilt.
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: mindestens 20) in die Clubsparbüchse zu zahlen.
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die Clubsparbüchse zu zahlen.
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe 10 Pfennig Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.
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Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.
Das wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein gemeinsames Clubessen veranstaltet.
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.
Schrift- u. Rechnungsführer
Arnold Bruns
Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1908-1909
H. Krudop, H. Seedorf, Lehrer Rabe, Joh. Meyer, Cl. Ahlers, M. Seedorf, D. Seebeck, D. Seedorf, Joh. Lamken, Hanns Jachens, J. B. Bruns.
Die Strafgelder für 1908/9 betrugen insgesammt MR 10,15
Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1909/10
H. Krudop, B. Rabe, H. Seedorf, Cl. Ahlers, D. Seedorf, G. Camann, M. Seedorf, J. Lamken, Hans Jachens
Es habe sich für 1910/11 als Mitglieder unterschrieben
H. Krudop daselbst, Cl. Ahlers, H. Seedorf, G. Camann, J. Lamken, H. Tietje
Es ist noch nicht bekannt, ob sich aus diesem Kartenclub der spätere Skatclub Eeckboom gebildet hat.