Skatklub Eeckboom: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br>
Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br>


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Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br>
Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br>


<center>'''§ 1.'''</center><br>
'''§ 1.'''<br>
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf <u>ehrliche</u> Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die <u>Aufnahme</u> neuer Mitglieder <u>abgestimmt</u> werden. <u>Einfache</u> Stimmenmehrheit gilt.<br>
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf <u>ehrliche</u> Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die <u>Aufnahme</u> neuer Mitglieder <u>abgestimmt</u> werden. <u>Einfache</u> Stimmenmehrheit gilt.<br>


<center>'''§ 2.'''</center>'''<br>
'''§ 2.'''<br>
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: ''mindestens 20'') in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br>
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: ''mindestens 20'') in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br>


<center>'''§ 3.'''</center><br>
'''§ 3.'''<br>
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die <u>Clubsparbüchse</u> zu zahlen.<br>
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die <u>Clubsparbüchse</u> zu zahlen.<br>


<center>'''§ 4.'''</center><br>
'''§ 4.'''<br>
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe <u>10 Pfennig</u> Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br>
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe <u>10 Pfennig</u> Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.<br>


<center>'''§ 5.'''</center>>br>
'''§ 5.'''<br>
Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.<br>
Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.<br>


<center>'''§ 6.'''</center><br>
'''§ 6.'''<br>
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.<br>
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.<br>


<center>'''§ 7.'''</center><br>
'''§ 7.'''<br>
Das <u>wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten</u>.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.<br>
Das <u>wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten</u>.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.<br>


<center>'''§ 8.'''</center><br>
'''§ 8.'''<br>
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.<br>
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.<br>


<center>'''§ 9.'''</center><br>
'''§ 9.'''<br>
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.<br>
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.<br>


<center>'''§ 10.'''</center><br>
'''§ 10.'''<br>
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.<br>
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.<br>


<center>'''§ 11.'''</center><br>
'''§ 11.'''<br>
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein <u>gemeinsames Clubessen veranstaltet</u>.<br>
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein <u>gemeinsames Clubessen veranstaltet</u>.<br>


<center>'''§ 12.'''</center><br>
'''§ 12.'''<br>
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.<br>
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.<br>


<center>'''§ 13.'''</center><br>
'''§ 13.'''<br>
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.<br>
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.<br>



Version vom 25. Januar 2014, 20:39 Uhr


Am 29. Oktober 1908 wurde im Lokal "Bruns" in der Schulstrasse eine Karten-Club mit dem Namen Eeckboom gegründet.

Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:

Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:

§ 1.
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf ehrliche Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt werden. Einfache Stimmenmehrheit gilt.

§ 2.
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: mindestens 20) in die Clubsparbüchse zu zahlen.

§ 3.
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die Clubsparbüchse zu zahlen.

§ 4.
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe 10 Pfennig Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.

§ 5.
Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.

§ 6.
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.

§ 7.
Das wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.

§ 8.
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.

§ 9.
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.

§ 10.
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.

§ 11.
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein gemeinsames Clubessen veranstaltet.

§ 12.
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.

§ 13.
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.

Schrift- u. Rechnungsführer
Arnold Bruns


Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1908-1909
H. Krudop, H. Seedorf, Lehrer Rabe, Joh. Meyer, Cl. Ahlers, M. Seedorf, D. Seebeck, D. Seedorf, Joh. Lamken, Hanns Jachens, J. B. Bruns.

Die Strafgelder für 1908/9 betrugen insgesammt MR 10,15



Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1909/10
H. Krudop, B. Rabe, H. Seedorf, Cl. Ahlers, D. Seedorf, G. Camann, M. Seedorf, J. Lamken, Hans Jachens

Es habe sich für 1910/11 als Mitglieder unterschrieben
H. Krudop daselbst, Cl. Ahlers, H. Seedorf, G. Camann, J. Lamken, H. Tietje







Ehren-Urkunde für Friedrich Jantke
Ehren-Urkunde für Friedrich Hashagen
Ausflug des Skatklubs um 1935 nach Bad Zwischenahn
Kennzeichnung der Personen