Skatklub Eeckboom: Unterschied zwischen den Versionen
UBothe (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
UBothe (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br> | Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:<br> | ||
<center> | |||
<gallery perrow="3"> | <gallery perrow="3"> | ||
Datei:Skatclub Satzung Seite1bearb.JPG | Datei:Skatclub Satzung Seite1bearb.JPG | ||
Datei:Slatclub Satzung Seite2bearb.JPG | Datei:Slatclub Satzung Seite2bearb.JPG | ||
Datei:Skatclub Satzung Seite3bearb.JPG | Datei:Skatclub Satzung Seite3bearb.JPG | ||
</gallery> | </gallery></center> | ||
Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br> | Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:<br> | ||
Version vom 25. Januar 2014, 20:40 Uhr
Am 29. Oktober 1908 wurde im Lokal "Bruns" in der Schulstrasse eine Karten-Club mit dem Namen Eeckboom gegründet.
Die Gründungsurkunde liest sich wie folgt:
Heute wurde im Bruns'schen Lokale hierselbst ein Karten-Club gegründet, die Satzungen lauten:
§ 1.
Mitglied kann ein jeder werden welcher auf ehrliche Art und Weise das Kartenspiel betreiben will. Doch muß über die Aufnahme neuer Mitglieder abgestimmt werden. Einfache Stimmenmehrheit gilt.
§ 2.
Wenn ein Mitglied den Clubabend versäumt so hat dasselbe eine Strafe von 10 Pfennig (darüber geschrieben: mindestens 20) in die Clubsparbüchse zu zahlen.
§ 3.
Ein Mitglied daß den Clubabend bis 8 Uhr abends nicht im Clublokal ist hat eine Strafe von 5 Pfennig in die Clubsparbüchse zu zahlen.
§ 4.
Wenn ein Mitglied an den Clubabenden nach 11 Uhr abends noch beim Kartenspiel ist so hat dasselbe 10 Pfennig Strafe in die Clubsparbüchse zu zahlen.
§ 5.
Beim Skatspiel darf nicht über 1/2 Pfennig und beim Solospiel nicht über 5 u. 10 Pfennig gespielt werden.
§ 6.
Alle Glückspiele wie "Lustige Sieben", "Mauscheln", "Drei u. Vierkart" u. s. w. sind strengstens untersagt.
§ 7.
Das wiederliche Nachspiel ist strengstens verboten.Schlimmstenfalls kann auch hierfür, wenn die Mehrheit der Anwesenden es beschließt eine Strafe von jeden Fall 5 Pfennig zu erheben, festgelegt werden.
§ 8.
Der Club hat einen Präsidenten und 2 Beisitzer, welche von der Mitgliedschaft gewählt werden.
§ 9.
Der Präsident und die Beiseitzer haben für Ordnung und Einhaltung der Satzungen aufzukommen.
§ 10.
Die Clubabende werden abgehalten von Oktober bis April am Donnerstag jeder Woche.
§ 11.
Am Schluße jeder Spielsaison wird von den Strafgeldern ein gemeinsames Clubessen veranstaltet.
§ 12.
Durch Namensunterschrift unterwirft sich ein jedes Mitglied den vorstehenden Satzungen.
§ 13.
Außer Krankheitsfällen werden Entschuldigungen (betreffs Fehlen an den Clubabenden) als nicht begründet angenommen.
Schrift- u. Rechnungsführer
Arnold Bruns
Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1908-1909
H. Krudop, H. Seedorf, Lehrer Rabe, Joh. Meyer, Cl. Ahlers, M. Seedorf, D. Seebeck, D. Seedorf, Joh. Lamken, Hanns Jachens, J. B. Bruns.
Die Strafgelder für 1908/9 betrugen insgesammt MR 10,15
Es unterschrieben sich als Mitglieder für 1909/10
H. Krudop, B. Rabe, H. Seedorf, Cl. Ahlers, D. Seedorf, G. Camann, M. Seedorf, J. Lamken, Hans Jachens
Es habe sich für 1910/11 als Mitglieder unterschrieben
H. Krudop daselbst, Cl. Ahlers, H. Seedorf, G. Camann, J. Lamken, H. Tietje