Erbzins: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(kein Unterschied)

Version vom 26. Januar 2014, 22:06 Uhr

Erbzins

Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien (daher Erbzinsgetreide).

siehe: Artikel Erbzins. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.