Visitation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2014, 11:22 Uhr
Visitation
Visitation (lat. visitare „besuchen“) heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordensverfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.
siehe: Artikel Visitation. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.