Lübeckisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2014, 12:43 Uhr
Bedeutung
Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“.
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siehe:
Artikel Lübisches Recht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.