Neu Kampenau: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) ==
== [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) ==
* '''10.10.1727:''' Ernst Friedrich von Lehwaldt, Erbherr auf Hohendorf und Stühmischwalde, Capitain und Amtsverweser der Ämter Osterode und Hohenstein, verlieh 15 Personen<br>etwa 10 [[Hufe|Hufen]] Landes, die Weidekampen, darunter 1 Hufe 13 [[Morgen]] urbaren Landes zu [[Emphyteuse|emphyteutischem]] oder [[Erbzins|Erbzinsrechte]] auf 30 Jahre ([[Lichtmess|Lichtmeß]] 1727 bis dahin 1757)<br>gegen einen jährlichen [[Erbzins]] von 2 [[Gulden|fl.]] je Morgen, mit der Verpflichtung, das Land mit guten Gräben, Wallungen und einer Mühle zu versehen und urbar zu machen. Das Dorf<br>sollte den Namen Neu-Kampenau haben. 7 Freijahre (1727 - 1757). Von 1735 2 fl. Erbzins je Morgen und 1 [[Groschen|gr]]. Gänsegeld je Morgen. Befreiung vom [[Scharwerk]] bis Mai 1742.<br>[[Kontribution]] an den Hof nach den 7 Freijahren 4 Taler je Hufe.<br>Die Grenzen des Dorfes: der alte Wall gegen die Fischerhäuser zu diesseits des Keils, der dem Hofe verbleibt. Dieser Wall auswärts dem Drausen zu eine gerade Linie<br>mit Ausschluß der Heublänke und der darin liegenden Kampen bis an das Marwitzsche Fließ an den Hirschfeldischen Kampen gelegen, von da längs des Walles bis an<br>die Hohendorfsche halbe Hufe; wieder zurück mit Einschluß des Hufenschlages des Abraham Schwartz bis an den Kalkgraben, dann macht die Grenze eine Trift auswärts<br> der Hohendorfschen Melkbude und deren Trift bis an die große Trift; gegen dieTippelische Grenze und die innere Koppel gelegen, von diesergroßen Trift ins Stühmsche Fließ<br>und von da bis an die Ecke des alten Walls.<br>Der Erbzinsverleiher versprach, das sie nach Ablauf der 30 Jahre ohne Erlegung eines neuen Einkaufs weitere 30 Jahre bei ihrem Erbzinsgute gelassen werden sollten.<br>Jedem stand frei, seine Morgen und Gebäude gegen Erlegung von 2 fl. Konsensgeld je Morgen zu verkaufen.  <ref name="COPP"/>
* '''10.10.1727:''' Ernst Friedrich von Lehwaldt, Erbherr auf Hohendorf und Stühmischwalde, Capitain und Amtsverweser der Ämter Osterode und Hohenstein, verlieh 15 Personen<br>etwa 10 [[Hufe|Hufen]] Landes, die Weidekampen, darunter 1 Hufe 13 [[Morgen]] urbaren Landes zu [[Emphyteuse|emphyteutischem]] oder [[Erbzins|Erbzinsrechte]] auf 30 Jahre ([[Lichtmess|Lichtmeß]] 1727 bis dahin 1757)<br>gegen einen jährlichen [[Erbzins]] von 2 [[Gulden|fl.]] je Morgen, mit der Verpflichtung, das Land mit guten Gräben, Wallungen und einer Mühle zu versehen und urbar zu machen. Das Dorf<br>sollte den Namen Neu-Kampenau haben. 7 Freijahre (1727 - 1757). Von 1735 2 fl. Erbzins je Morgen und 1 [[Groschen|gr]]. Gänsegeld je Morgen. Befreiung vom [[Scharwerk]] bis Mai 1742.<br>[[Kontribution]] an den Hof nach den 7 Freijahren 4 Taler je Hufe.<br>Die Grenzen des Dorfes: der alte Wall gegen die Fischerhäuser zu diesseits des Keils, der dem Hofe verbleibt. Dieser Wall auswärts dem Drausen zu eine gerade Linie<br>mit Ausschluß der Heublänke und der darin liegenden Kampen bis an das Marwitzsche Fließ an den Hirschfeldischen Kampen gelegen, von da längs des Walles bis an<br>die Hohendorfsche halbe Hufe; wieder zurück mit Einschluß des Hufenschlages des Abraham Schwartz bis an den Kalkgraben, dann macht die Grenze eine Trift auswärts<br> der Hohendorfschen Melkbude und deren Trift bis an die große Trift; gegen dieTippelische Grenze und die innere Koppel gelegen, von diesergroßen Trift ins Stühmsche Fließ<br>und von da bis an die Ecke des alten Walls.<br>Der Erbzinsverleiher versprach, das sie nach Ablauf der 30 Jahre ohne Erlegung eines neuen Einkaufs weitere 30 Jahre bei ihrem Erbzinsgute gelassen werden sollten.<br>Jedem stand frei, seine Morgen und Gebäude gegen Erlegung von 2 fl. Konsensgeld je Morgen zu verkaufen.  <ref name="COPP"/>
* '''10.10.1727:''' Mit dem gleichen Datum erhielt Neu Kampenau eine Willkür mit 72 Artikeln. <ref name="COPP"/>
* '''1785:''' Hohendorf war ein adliger Hof, Vorwerk und Dorf nebst einer dazu gehörigen Mühle und einem abebauten Dorf Campenau. Hohendorf hatte 16 Feuerstellen. Es gehört zum Hauptamt Preußisch Mark im Landräthlichen Kreis Mohrungen. Eingepfarrt war Hohendorf im Kirchspiel(ev.) Reichenbach. Der Besitzer war Reichsgraf Emilius von Dönhoff. <ref name="GOLD">Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1825, S.67</ref>
* '''1785:''' Hohendorf war ein adliger Hof, Vorwerk und Dorf nebst einer dazu gehörigen Mühle und einem abebauten Dorf Campenau. Hohendorf hatte 16 Feuerstellen. Es gehört zum Hauptamt Preußisch Mark im Landräthlichen Kreis Mohrungen. Eingepfarrt war Hohendorf im Kirchspiel(ev.) Reichenbach. Der Besitzer war Reichsgraf Emilius von Dönhoff. <ref name="GOLD">Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1825, S.67</ref>
* '''1820:''' Campenau war ein adlig Neusaß mit 21 Feuerstellen und 86 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Reichebach. Campenau gehörte zu Hohendorf. <ref name="TOPO1820"/>
* '''1820:''' Campenau war ein adlig Neusaß mit 21 Feuerstellen und 86 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Reichebach. Campenau gehörte zu Hohendorf. <ref name="TOPO1820"/>

Version vom 2. Februar 2014, 13:37 Uhr



Vorlage:Begriffserklärungshinweis Hierarchie

Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Preußisch Holland > Tippeln > Neu Kampenau

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Einleitung

Allgemeine Information

Neu Kampenau (auch Campenau [1]) war ein Wohnplatz in der Gemeinde Tippeln im Landkreis Preußisch Holland.Seit 1945 gehört der Hof zu Polen und heißt auf polnisch Nowe Kępniewo.

Politische Einteilung

Nach 1945

Nowe Kępniewo gehört zur Sołectwa Stankowo-Topolno (1999). Die Sołectwa Stankowo-Topolno gehört zur Gemeinde Markushof (polnisch: Gmina Markusy) im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląski) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie). [2]

Von 1874 bis 1945

  • Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872,
    wurde am 28.5.1874 der Amtsbezirk Nr.5 Groß Tippeln gegründet. Zum Amtsbezirk Groß Tippeln gehörte der Landgemeinde Neu Campenau. [3]
  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
    1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
    hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
    geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Preußisch Holland wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[4] [5]
    Der Amtsbezirk Groß Tippeln hatte kein eignes Standesamt. Die Landgemeinde Neu Campenau gehörte zum Standesamt Reichenbach. [6] [7] [8]
  • Das preußische Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 sah in seinem § 11 die Aufhebung der Gutsbezirke vor.
    So wurde am 30. September 1928 die Landgemeinde Tippeln gegründet, zur Landgemeinde gehörten die Landgemeinden Klein Tippeln und Neu Campenau, sowie der Gutsbezirk Groß Tippeln. [3] [8]
  • In der Zeit zwischen 1928 und 1931 wurde der Amtsbezirk Groß Tippeln in Tippeln umbenannt. [3]
  • Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935, wurde am 1.4.1935 die Landgemeinde Tippeln in Gemeinde umbenannt. [3]
  • Der Amtsbezirk Tippeln bestand bis zum 1.1.1945. [3]

Standesamt Reichenbach

  • Neu Kampenau gehörte zum Standesamt Reichenbach.
  • Das Standesamt Reichenbach wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis zum 1.1.1945.
  • Zum Standesamt Reichenbach gehörten folgende Orte : Reichenbach, und .... [7]
  • Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Reichenbach

Einwohnerzahlen

1820 [1] 1885 [6] 1905 [7] 1910 [9] 1933 [10] 1939 [10]
86 146 113 118


Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Evangelisches Kirchspiel Reichenbach

Katholische Kirche

Katholisches Kirchspiel Preußisch Holland

Kirchspiel Geschichte
  • 27.7.1863, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1863, No.32, Verordnung No.305
Die in Preußisch Holland eingerichtete katholische Seelsorge-Station betreffend
Der Herr Minister der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat mittelst Reskripts vom 13ten Mai 1861 No.1234
der von dem Herrn Bischofe von Ermland zu Preußisch Holland eingerichteten katholischen Seelsorge-Station die staatliche Anerkennung mit der Wirkung ertheilt,
daß der betreffende Geistliche bezüglich der katholischen Einwohner seines Seelsorgsbezirks die Parochialhandlungen mit civilrechtlicher Kraft vornehmen kann.
Dieser Seelsorge-Station sind aus dem diesseitigen Regierungsbezirke die nachstehenden Ortschaften beigelegt worden:
A. Im Kreise Preußisch Holland:
1. Althoff, 2. Amalienhoff, 3. Agnitten, 4. Awecken, 5. Bardeleben, 7. Behlenhof Gut, 8. Behlenhof Mühle, 9. Bordehnen, 10. Briensdorf, 11. Buchwalde,
12. Budwegshof, 13. Bürgenhöfchen, 14. Caimen, 15. Neu Campenau, 16. Canditten, 17. Canthen, 18. Carwitten, 19. Comthurhof, 20. Copiehnen,
21. Creutz, 22. Crossen, 23. Dargau, 24. Dosnitten, 25. Draulitten, 26. Neu Drausenau, 27. Drausenhoff, 28. Einhöfen, 29. Fischerbude, Abbau von Bürgerhöfen,
30. Fischerbude, Abbau von Draulitten, 31. Friedrichshorst, 32. Golbitten, 33. Greissings, 34 Grossainen, 35. Grünhagen, 36. Hartwichs, 37. Hasselbusch,
38. Hermsdorf, 39. Hirschfeld, Adl. Dorf zu Wiese, 40. Hirschfeld, Vorwerk zu Wiese, 41. Hohendorf, 42. Holländerkrug, 43. Pr. Holland,Stadt 44. Pr. Holland, Amtsfreiheit,
45. Juden, 46. Kalthoff, 47. Kleppe, Adl. Dorf, 48. Kleppien, Mühle, 49. Köllming, 50. Koken, 51. Koppeln, 52. Alt Krönau, 53. Neu Krönau, 54. Alt Kußfeld,
55. Neu Kußfeld, 56. Lägs, 57. Längereihe, 58. Leisten, 59. Liebenau, 60. Luxeten, 61. Mäken, 62. Marienfelde nebst Wiesenhaus, 63.Groß Marwitz, 64. Klein Marwitz,
65. Matzweißen, 66. Mehlend, 67. Melkhof, 68. Memento, 69.Nahmgeist, 70. Nauthen, 71. Neuendorf, Dorf zu Pr. Holland, 72. Neuendorf, Vorwerk zu Pr. Holland,
73. Neuguth, 74. Perguhsen, 75. Pfarrershöfchen, 76. Pinnau, 77. Plehnen, 78. Powunden, 79. Quittainen, 80. Rapendorf, 81. Reichenbach, 82. Robitten, 83. Rodland,
84. Rogau, 85. Rogehnen, 86. Rohrkrug, 87. Schäferei, 88. Schmauch, 89. Schönau, 90. Schönfeld, Dorf zu Nahmgeist, 91. Schönwiese, 92. Siebenhufen,
93. Skollmen, 94. Sollainen, 95. Spittels, 96. Steegen, 97. Stöpen, 98. Talpitten, 99. Taulen, 100. Alt Teschen, 101. Neu Teschen, 102. Teschenwalde,
103. Groß Thierbach, 104. Klein Thierbach, 105. Groß Tippeln, 106. Klein Tippeln, 107. Tompitten, 108. Vogelsang, 109. Warnikam, 110. Weeskendorf,
111. Weeskenhof, 112. Weinings, 113. Wickerau, 114. Wiese, 115. Wiesenhof, 116. Zallenfelde;
B. Im Kreise Mohrungen:
117. Glocken, 118. Inrücken, 119. Kahlau, 120. Löpen, 121.Pothainen, 122. Reichbarten, 123. Sassen, 124. Wilhelmsthal. [11]

Geschichte

  • Neu Kampenau hatte in seiner Geschichte verschiedene Namen: Koppel, Neu Campenau, Campenau, und Kampenau. [12] [13] [3]

Herzogtum Preußen (1525 -1701)

  • 1.5.1623: Fabian von Zehmen, Marienburger Unterkämmerer und Hauptmann auf Stuhm, Erbherr auf Grünfelde und Hohendorf,verleiht 6 Personen im Erbgut Hohendorf 6 Hufen,
    nämlich die Koppel und das Umland in der Niederung zur rechten Hand des Schiffsgrabens, die Koppel am Drausen genannt wird, von Kozebramme bis an den Drausen,
    wo die Fischer wohnen und vom Schiffgraben bis an des Matthiae Köllers zwei Hufen an der Typlen und Marwitzer Niederung auf 40 Jahre.
    Die Bauern erhalten 8 Freijahre, damit sie das Land mit Gräben und Wällen gewinnen können. Nach Ausgang der 8 Freijahre sollten sie folgenden 12 Jahre 20 polnische Groschen
    vom Morgen auf Lichtmess zinsen wie die in Stuhmischwalde, die folgenden 20 Jahre einen flor. poln.. Nach Ausgang der 40 Jahre sollen sie das Land mit fertigen Wallungen, Gräbern
    und einer fertigen Mühle abliefern. Bei der Erneuerung der Pacht sollten sie vor anderen Bietern bei gleichem Angebot den Vorzug erhalten. Das vorhandene Holz und die Sträucher
    sollen sie für sich behalten. Von allen Beschwerugen sollen sie frei sein, ausgenommen das Schossen und Landtagszehrungen, zu denen auch andere Rittergüter im Herzogtum
    verpflichtet sind. Die Umlagen zur Urbarmachung und Erhaltung des Landes sollen sie untereinander richtig verteilen. Sie sollen auch die Vollmacht haben, ihre Hufen ganz oder
    stückweise mit dem Konsens der Herrschaft an andere zu veräußern. Käufer und Verkäufer sollen zusammen je Hufe 5 fl. andie Herrschaft zahlen. Sie dürfen einen Schulzen und
    Ratleute wählen oder auch denselben nehmen, den die Stühmischwälder haben. Ihre Willkür soll dieselbe sein, wie die der Stühmischwälder. Zweimal im Jahr dürfen sie zu eignen
    Notdurft Bier brauen. Koppel dürfte sich nicht lange gehalten, weil 6 Personen zu wenig war um die Felder einzudeichen. Siehe Handfeste Neu Kampenau. [12]

Königreich Preußen (1701 - 1918)

  • 10.10.1727: Ernst Friedrich von Lehwaldt, Erbherr auf Hohendorf und Stühmischwalde, Capitain und Amtsverweser der Ämter Osterode und Hohenstein, verlieh 15 Personen
    etwa 10 Hufen Landes, die Weidekampen, darunter 1 Hufe 13 Morgen urbaren Landes zu emphyteutischem oder Erbzinsrechte auf 30 Jahre (Lichtmeß 1727 bis dahin 1757)
    gegen einen jährlichen Erbzins von 2 fl. je Morgen, mit der Verpflichtung, das Land mit guten Gräben, Wallungen und einer Mühle zu versehen und urbar zu machen. Das Dorf
    sollte den Namen Neu-Kampenau haben. 7 Freijahre (1727 - 1757). Von 1735 2 fl. Erbzins je Morgen und 1 gr. Gänsegeld je Morgen. Befreiung vom Scharwerk bis Mai 1742.
    Kontribution an den Hof nach den 7 Freijahren 4 Taler je Hufe.
    Die Grenzen des Dorfes: der alte Wall gegen die Fischerhäuser zu diesseits des Keils, der dem Hofe verbleibt. Dieser Wall auswärts dem Drausen zu eine gerade Linie
    mit Ausschluß der Heublänke und der darin liegenden Kampen bis an das Marwitzsche Fließ an den Hirschfeldischen Kampen gelegen, von da längs des Walles bis an
    die Hohendorfsche halbe Hufe; wieder zurück mit Einschluß des Hufenschlages des Abraham Schwartz bis an den Kalkgraben, dann macht die Grenze eine Trift auswärts
    der Hohendorfschen Melkbude und deren Trift bis an die große Trift; gegen dieTippelische Grenze und die innere Koppel gelegen, von diesergroßen Trift ins Stühmsche Fließ
    und von da bis an die Ecke des alten Walls.
    Der Erbzinsverleiher versprach, das sie nach Ablauf der 30 Jahre ohne Erlegung eines neuen Einkaufs weitere 30 Jahre bei ihrem Erbzinsgute gelassen werden sollten.
    Jedem stand frei, seine Morgen und Gebäude gegen Erlegung von 2 fl. Konsensgeld je Morgen zu verkaufen. [12]
  • 10.10.1727: Mit dem gleichen Datum erhielt Neu Kampenau eine Willkür mit 72 Artikeln. [12]
  • 1785: Hohendorf war ein adliger Hof, Vorwerk und Dorf nebst einer dazu gehörigen Mühle und einem abebauten Dorf Campenau. Hohendorf hatte 16 Feuerstellen. Es gehört zum Hauptamt Preußisch Mark im Landräthlichen Kreis Mohrungen. Eingepfarrt war Hohendorf im Kirchspiel(ev.) Reichenbach. Der Besitzer war Reichsgraf Emilius von Dönhoff. [14]
  • 1820: Campenau war ein adlig Neusaß mit 21 Feuerstellen und 86 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Reichebach. Campenau gehörte zu Hohendorf. [1]

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Adressbücher

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

In der Digitalen Bibliothek

Archive und Bibliotheken

Archive

Bibliotheken

Verschiedenes

Compgen-Metasuche.png nach dem Ort: Neu Kampenau

Karten

  • Meßtischblatt 1983 Preußisch Holland Jahrgang 1937 [1]

Weblinks

Offizielle Webseiten

Genealogische Webseiten

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

GOV-Kennung KAMNAUJO94SA
Name
  • Nowe Kępniewo Quelle (${p.language})
  • Kampenau Quelle (${p.language})
  • Neu Kampenau Quelle (${p.language})
  • Campenau (1820) Quelle (${p.language})
  • Neu Campenau (1878) Quelle Seite 31 (${p.language})
Typ
Postleitzahl
externe Kennung
  • nima:-518829
  • geonames:3090632
  • SIMC:1062055
  • wikidata:Q7066510
Webseite
Karte
   

TK25: 1983

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Gmina Markusy, Markusy (1999 -) ( Landgemeinde PL) Quelle

Tippeln (1928-09-30 - 1945) ( LandgemeindeGemeinde) Quelle Amtsbezirk Tippeln

Preußisch Holland (St. Joseph), Preußisch Holland, Pasłęk (Św. Józefa) (1885) ( Pfarrei) Quelle

Reichenbach (1820) ( Kirchspiel) Quelle S.181.163

Neu Kampenau (- 1928-09-29) ( Landgemeinde) Quelle Quelle Amtsbezirk Tippeln

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 1,2 Topographische Übersicht des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Preussischen Regierung,1820,S.181
  2. http://markusy.pl/
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 http://www.territorial.de/ostp/prhl/tippeln.htm
  4. Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  5. Westfälische Geschichte online
  6. 6,0 6,1 Gemeindelexikon für das Königreich Preussen, Berlin 1888
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen I (1905,Ostpreußen),S.240-249
  8. 8,0 8,1 Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.125-128
  9. http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?ostpreussen/holland.htm
  10. 10,0 10,1 http://www.verwaltungsgeschichte.de/prholland.html
  11. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1863, Nr.32, Verordnung Nr.305,S.174 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing,S.83-85
  13. Reymann Spezialkarte Nr.18 Elbing um 1800 Geographischer Specialatlas von Deutschland und den Nachbarländern
  14. Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1825, S.67


Städte und Gemeinden im Landkreis Preußisch Holland (Regierungsbezirk Königsberg) Stand 1.1.1945

Preußisch Holland | Mühlhausen |

Alken | Alt Dollstädt | Alt Kußfeld | Alt Teschen | Angnitten | Awecken | Baarden | Behlenhof | Blumenau | Borchertsdorf | Bordehnen | Breunken | Briensdorf | Buchwalde | Bürgerhöfen | Bunden | Deutschendorf | Döbern | Draulitten | Drausenhof | Ebersbach | Falkhorst | Fürstenau | Göttchendorf | Greißings | Groß Thierbach | Grünhagen | Günthersdorf | Hasselbusch | Heiligenwalde | Hermannswalde | Hermsdorf | Herrndorf | Hirschfeld | Hohendorf | Jankendorf | Jonikam | Judendorf | Kalthof | Karwinden | Karwitten | Königsblumenau | Kopiehnen | Krapen | Krickehnen | Krönau | Krossen | Lägs | Langenreihe | Lauck | Liebenau | Lohberg | Lomp | Luxethen | Mäken | Marienfelde | Monbrunsdorf | Nauten | Neu Dollstädt | Neuendorf | Neu Kußfeld | Neumark | Neu Münsterberg | Neu Teschen | Ober Krapen | Peiskam | Pergusen | Pfeiffertswalde | Plehnen | Podangen | Quittanen | Rapendorf | Reichenbach | Reichwalde | Robitten | Rogau | Rogehnen | Rossitten | Schlobitten | Schlodien | Schmauch | Schönaich | Schönberg | Schönborn | Schönfeld | Schönfließ | Schönwiese | Seepothen | Sommerfeld | Steegen | Sumpf | Tippeln | Unter Krapen | Weeskendorf | Weeskenhof | Wiese | Zallenfelde


Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Königsberg (Provinz Ostpreußen) Stand 1.1.1945

Stadtkreis: Königsberg

Landkreise: Braunsberg | Fischhausen | Friedland | Gerdauen | Heiligenbeil | Heilsberg | Königsberg (Land) | Labiau | Memel | Mohrungen | Preußisch Eylau | Preußisch Holland | Rastenburg | Wehlau