Neuhof-Lasdehnen (Gutsbezirk): Unterschied zwischen den Versionen
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Neuhof-Lasdehnen ist seit der Gründung des Domänenamts Löbegallen 1723 ein Vorwerk dieser Domäne. Es ist aus Ländereien errichtet, die seit der Großen Pest wüst liegen oder die durch Versetzung von Bauern freigemacht werden. 1782 wird das Vorwerk privatisiert und als Gut zu Erbpachtsrechten veräußert. Durch Ablösung wird es 1834 zum freien Eigentum des Besitzers. – Zum 30.9.1928 werden im Zuge der Gemeindereform der Gutsbezirk [[Neuhof-Lasdehnen]] sowie die Landgemeinden [[Uszeszuppen]] und [[Nickelstanaten]] zur neuen Gemeinde Neuhof-Lasdehnen zusammengeschlossen und am 16.7.1938 in [[Altbaum]] umbenannt.<ref>[[Benutzer:Spehr | Prof. Erwin Spehr]]</ref><br> | |||
Verwaltungszugehörigkeit: Vor 1723 Laßdenisches Schulzenamt/Hauptamt Ragnit, 1723 Domänenamt Löbegallen, 1818 Landkreis Pillkallen. | |||
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Version vom 4. April 2014, 09:26 Uhr
Hierarchie
Regional > Russische Föderation > Kaliningrader Oblast >Neuhof-Lasdehnen (Gutsbezirk)
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Pillkallen > Neuhof-Lasdehnen (Gutsbezirk)
Einleitung
Neuhof-Lasdehnen (Gutsbezirk), Kreis Pillkallen, Ostpreußen.
Am 30.09.1928 erfolgte der Zusammenschluß des Gutsbezirks Neuhof-Lasdehnen[1]
und der Landgemeinden Nickelstannaten[1] und Ußeßuppen (Uszeszuppen)[1] zur neuen Landgemeinde Neuhof-Lasdehnen[1].
Siehe hierzu auch den Kartenausschnitt Gut Neuhof-Lasdehnen, Nickelstanaten und Uszeszuppen, Kreis Pillkallen, Ostpreußen, vor dem Zusammenschluss der Gemeinden am 30.09.1928.
Neuhof-Lasdehnen ist seit der Gründung des Domänenamts Löbegallen 1723 ein Vorwerk dieser Domäne. Es ist aus Ländereien errichtet, die seit der Großen Pest wüst liegen oder die durch Versetzung von Bauern freigemacht werden. 1782 wird das Vorwerk privatisiert und als Gut zu Erbpachtsrechten veräußert. Durch Ablösung wird es 1834 zum freien Eigentum des Besitzers. – Zum 30.9.1928 werden im Zuge der Gemeindereform der Gutsbezirk Neuhof-Lasdehnen sowie die Landgemeinden Uszeszuppen und Nickelstanaten zur neuen Gemeinde Neuhof-Lasdehnen zusammengeschlossen und am 16.7.1938 in Altbaum umbenannt.[2]
Verwaltungszugehörigkeit: Vor 1723 Laßdenisches Schulzenamt/Hauptamt Ragnit, 1723 Domänenamt Löbegallen, 1818 Landkreis Pillkallen.
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Neuhof-Lasdehnen (Gutsbezirk)
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Katholische Kirche
Standesamt
Prästationstabellen
In den Prästationstabellen für den Ort Neuhof Lasdehnen/Altbaum (hier klicken) befinden sich historische Einwohnerlisten aus dem 18. und 19. Jahrhundert.
Folgende Hinweise können dazu beitragen, diese Listen besser zu verstehen bzw. Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Hinweise zu den Prästationstabellen und Mühlenconsignationen, Erläuterungen von Prof. Erwin Spehr (hier klicken)
Verschiedenes
Karten
Fußnoten
Internetlinks
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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