Mohrungen (Landkreis Mohrungen)/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen

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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden am 1.10.1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte.<br>So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben.<br>Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online])</ref>
* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte.<br>So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben.<br>Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online])</ref>

Version vom 22. April 2014, 09:30 Uhr

  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte.
    So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben.
    Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[1]
  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online)