Amtsblatt1872 V583: Unterschied zwischen den Versionen

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:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen sind durch die Verträge vom 17 Juni 1871 von den trocken gelegten Randflächen
:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen sind durch die Verträge vom 17 Juni 1871 von den trocken gelegten Randflächen
:des fiskalichen Obiscar-Sees an die Besitzer Jendakowski, Mastek, Plotteck und Großmann abgetretenen Parzellen von zusammen 17 Morgen 25 Ruthen
:des fiskalichen Obiscar-Sees an die Besitzer Jendakowski, Mastek, Plotteck und Großmann abgetretenen Parzellen von zusammen 17 Morgen 25 Ruthen
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Version vom 7. Juli 2014, 13:23 Uhr

  • 24.11.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
Die Vereinigung einer fiskalischen Parzelle mit dem Gemeindebezirk Dittersdorf, Kreis Mohrungen betr.
Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen sind durch die Verträge vom 17 Juni 1871 von den trocken gelegten Randflächen
des fiskalichen Obiscar-Sees an die Besitzer Jendakowski, Mastek, Plotteck und Großmann abgetretenen Parzellen von zusammen 17 Morgen 25 Ruthen
= 4 Hectar 37,60 Ar aus dem Gutsbezirke des Domainen-Fiskus ausgeschieden und mit dem Gemeindebezirke Dittersdorf vereinigt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums