Amtsblatt1872 V583: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''24.11.1872, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
* '''24.11.1872, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
:''Die Vereinigung einer fiskalischen Parzelle mit dem Gemeindebezirk Dittersdorf, Kreis Mohrungen betr.''
:Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30.Oktbr. c. die im Kreise Rössel belegene Kolonie Labuch, unter Abtrennung
:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen sind durch die Verträge vom 17 Juni 1871 von den trocken gelegten Randflächen
:von dem selbständigen Gutsbezirke des Domainenamtes Seeburg zu einem besonderen Gemeindebezirk zu erheben geruht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 {{MDZ|bsb11035527|419}}</ref>
:des fiskalichen Obiscar-Sees an die Besitzer Jendakowski, Mastek, Plotteck und Großmann abgetretenen Parzellen von zusammen 17 Morgen 25 Ruthen
:= 4 Hectar 37,60 Ar aus dem Gutsbezirke des Domainen-Fiskus ausgeschieden und mit dem Gemeindebezirke Dittersdorf vereinigt worden. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 {{MDZ|bsb11035527|419}}</ref>

Version vom 7. Juli 2014, 13:31 Uhr

  • 24.11.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30.Oktbr. c. die im Kreise Rössel belegene Kolonie Labuch, unter Abtrennung
von dem selbständigen Gutsbezirke des Domainenamtes Seeburg zu einem besonderen Gemeindebezirk zu erheben geruht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums