Amtsblatt 1857 No.19 Verrord.100: Unterschied zwischen den Versionen
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# die bisher im Dorfe Deutschendorf bestandene Gerichtskommission wird aufgehoben, dagegen tritt | |||
# in der Stadt Mühlhausen, unter Aufhebung der bisher daselbst periodisch abgehaltenen Gerichtstage, eine beständige, aus einem Richter und<br> dem erforderlichen Subaltern- unter Unterbeamten-Personale bestehende Gerichtskommission in Wirksamkeit,<br>deren Gerichtssprengel außer der Stadt Mühlhausen,<br>die Kirchspiele: Mühlhausen, Schönberg, Deutschendorf, Herrendorf, Schlobitten, Lauk und Ebersbach, Neumark und Carwinden umfassen wird. | |||
#Außerdem werden vom 1sten Oktober d.J. ab die Kirchspiele: | |||
::a. Hermsdorf, in den der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland, | |||
:: a. | ::b. Döbern, in den der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt, | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2014, 11:24 Uhr
- 7.5.1857, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1857, No.19, Verordnung No.100
- Die Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen betreffend
- Zum 1sten Oktober d.J. sollen die nachstehenden Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen ins Leben treten:
- die bisher im Dorfe Deutschendorf bestandene Gerichtskommission wird aufgehoben, dagegen tritt
- in der Stadt Mühlhausen, unter Aufhebung der bisher daselbst periodisch abgehaltenen Gerichtstage, eine beständige, aus einem Richter und
dem erforderlichen Subaltern- unter Unterbeamten-Personale bestehende Gerichtskommission in Wirksamkeit,
deren Gerichtssprengel außer der Stadt Mühlhausen,
die Kirchspiele: Mühlhausen, Schönberg, Deutschendorf, Herrendorf, Schlobitten, Lauk und Ebersbach, Neumark und Carwinden umfassen wird. - Außerdem werden vom 1sten Oktober d.J. ab die Kirchspiele:
- a. Hermsdorf, in den der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,
- b. Döbern, in den der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt,
- c. Silberbach, in den engeren Gerichtssprengel des Kreisgerichts zu Mohrungen,
- übergehen. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1857,No.19,Verordnung Nr.100, S.109 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums