Amtsblatt 1857 No.19 Verrord.100: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''15.4.1857, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1857, No.19, Verordnung No.100
* '''7.5.1857, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1857, No.19, Verordnung No.100
:''Die anderweite Justiz-Organisation vom 1sten Mai 1849 ab betreffend''
:''Die Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen betreffend''
:''Außerordentliche Beilage No.2 zu Nro. 17 des Amtsblatt der Königl. Ostpreuß. Regierung''
:Zum 1sten Oktober d.J. sollen die nachstehenden Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen ins Leben treten:
:In Ausführung der Verordnung über die Aufhebung der Privat-Gerichtsbarkeit und des erimierten Gerichtsstandes, sowie über die Organisation der Gerichte d.d. 2ten Janaur c.,
# die bisher im Dorfe Deutschendorf bestandene Gerichtskommission wird aufgehoben, dagegen tritt
:wird  hierdurch Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
# in der Stadt Mühlhausen, unter Aufhebung der bisher daselbst periodisch abgehaltenen Gerichtstage, eine beständige, aus einem Richter und<br> dem erforderlichen Subaltern- unter Unterbeamten-Personale bestehende Gerichtskommission in Wirksamkeit,<br>deren Gerichtssprengel außer der Stadt Mühlhausen,<br>die Kirchspiele: Mühlhausen, Schönberg, Deutschendorf, Herrendorf, Schlobitten, Lauk und Ebersbach, Neumark und Carwinden umfassen wird.
#Das hiesige Tribunal ist aufgehoben; an die Stelle des bisherigen Oberlandes-Gerichts tritt vom 1sten Mai c. ab das Appellations-Gericht für den Königsberger Regierungs-Bezirk,<br>mit der im §. 25.No.1 bis 6. der allegirten Verordnung erwähnten Kompetenz.
#Außerdem werden vom 1sten Oktober d.J. ab die Kirchspiele:
# An der Stelle der bisherigen Stadtgerichte, Landgerichte, Land- und Stadtgerichte, Patrimonalgerichte ec. werden vom 1sten Mai c. ab,<br>im Bezirke des Appellationsgerichts folgende Gerichte die Civil- und Kriminal-Gerichtsbarkeit in 1ster Instanz ausüben:
::a. Hermsdorf, in den der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,
:: a.) das Kreisgericht zu Allenstein '''.....'''
::b. Döbern, in den der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt,
:'' Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote'' <ref name="G1849">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1857,No.19,Verordnung Nr.100, S.9 {{MDZ|bsb10694873|177}}</ref>
::c. Silberbach, in den engeren Gerichtssprengel des Kreisgerichts zu Mohrungen,
: übergehen. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1857,No.19,Verordnung Nr.100, S.109 {{MDZ|bsb10694873|176}}</ref>

Aktuelle Version vom 16. Juli 2014, 11:24 Uhr

  • 7.5.1857, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1857, No.19, Verordnung No.100
Die Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen betreffend
Zum 1sten Oktober d.J. sollen die nachstehenden Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen ins Leben treten:
  1. die bisher im Dorfe Deutschendorf bestandene Gerichtskommission wird aufgehoben, dagegen tritt
  2. in der Stadt Mühlhausen, unter Aufhebung der bisher daselbst periodisch abgehaltenen Gerichtstage, eine beständige, aus einem Richter und
    dem erforderlichen Subaltern- unter Unterbeamten-Personale bestehende Gerichtskommission in Wirksamkeit,
    deren Gerichtssprengel außer der Stadt Mühlhausen,
    die Kirchspiele: Mühlhausen, Schönberg, Deutschendorf, Herrendorf, Schlobitten, Lauk und Ebersbach, Neumark und Carwinden umfassen wird.
  3. Außerdem werden vom 1sten Oktober d.J. ab die Kirchspiele:
a. Hermsdorf, in den der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,
b. Döbern, in den der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt,
c. Silberbach, in den engeren Gerichtssprengel des Kreisgerichts zu Mohrungen,
übergehen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1857,No.19,Verordnung Nr.100, S.109 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums