J.U.L.: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[J.U.L.]]  
[[J.U.L.|j.u.l.]]  


'''Bedeutung:'''
'''Bedeutung:'''

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2014, 13:34 Uhr

j.u.l.

Bedeutung:

  • im 17. / 19. Jhdt. =juris utriusque licentiatus = Lizenziat beider Rechte (weltlich, kirchlich)