Stadtgericht Haltern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Preußische Gerichtsbarkeit==
Im Jahre  1815  wurde in Haltern  ein '''Land-  und  Stadtgericht'''  eingerichtet. Zum 01.01.1833 wurde  dieses  aufgehoben  und  mit  dem Land- und  Stadtgericht  Dülmen vereinigt, in Haltern wurde  von diesem  Zeitpunkt  ab  ein  Gerichtstag  eingerichtet.
Zum 01.01.1850 wurde  '''Haltern  Sitz  einer  Gerichtskommission''', die  dem Kreisgericht  in  Coesfeld  angegliedert  war.  Die  nötigen Geschäftsräume  stellte  die  Stadt  in  ihrem  1575  erbauten Rathaus  unentgeltlich  zur  Verfügung.  Als Gerichtsgefängnis  diente  ein  im Hofe  stehendes  besonderes  Gebäude,  das  aber wegen seiner  erheblichen baulichen Mängel  später  (1919)  für  den Strafvollzug  geschlossen und  1928  an  die  Stadt  zurückgegeben wurde.
Im Jahre  1879  erhielt  '''Haltern  ein  Amtsgericht'''.  Da  die  Räume im Rathaus  sich  auf  die  Dauer  als  für  das  Amtsgericht völlig  ungeeignet  erwiesen,  wurde  bereits  vor  dem  ersten Weltkrieg  die  Errichtung  eines  neuen  Geschäftsgebäudee  in Erwägung  gezogen.  Der  Plan kam  jedoch nicht  zur  Durchführung, es wurden  lediglich  einige  kleine  bauliche  Veränderungen vorgenommen.
Im März  1945  wurden  die    Geschäftsräume  des  Amtsgerichts durch  Bomben völlig  zerstört.  Die  Stadt  brachte  das  Gericht zunächst  in  einem Privatgebäude  Reckinghäuserstr.  28  unter, vermietete  dann aber  durch  den Vertrag vom  24.01./23.08.1948 dem Justizfiskus  das  Erdgeschoss  in  ihrem  früheren  Amtsgebäude  Recklinghäuserstr.  8  und  vom  01.10.1951 ab  das städtische  Gebäude  Recklinghäuserstr.  30.  Um  eine  angemessene Unterbringung  des  Amtsgerichts  in  einem  neuen  landeseigenen  Geschäftsgebäude  zu  ermöglichen und  die  etwa  noch  bestehenden Verpflichtungen  abzulösen,  stellte  die  Stadt  durch Vertrag vom 07.08.1954  dem Lande  Nordrhein-Westfalen  ein 18,74  ar  grosses Baugrundstück am Kardinal-Graf von  Galen-Platz  an der  Ecke Dr.  Conradstrasse-Schmeddingstraste  unentgeltlich  zur  Verfügung und verpflichtete  sich zur  Zahlung  eines  verlorenen Baukostenzuschusses  von  50.000  DM.  Das  neue  Geschäftsgebäude  wurde  Ende Juli  1957 seiner  Bestimmung  übergeben. <ref name="Oppenheim"/>


==Archiv==
==Archiv==

Version vom 7. Oktober 2014, 14:35 Uhr

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Dülmen (historisch) > Haltern am See > Stadtgericht Haltern

Zeitschiene vor 1803

Am Gogericht "Greinenkuhle" wurden alle bürgerlichen und peilichen Sachen verhandelt. Gorichter und Gerichtsschreiber wohnten in Dülmen. Die Gürgermeister und Ratsschöffen von Dülmen wurden gewöhnlich als Beisitzer zugezogen.

Über die Eigenhörigen des Hofes Haltern übte der Hofmeier, auch Schulte oder Amtmann genannt, die Gerichtsbarkeit aus, er war zugleich auch Holz- und Markenrichter. Seine Wohnung war der Richthof an der Kirche, auf dem Gelände der 1954 bestehenden Marien- und Richthofschule, im Kirchhofer Viertel.

Bereits vor der Stadtgründung am 03.02.1288 wurde in Haltern die "niedere Gerichtsbarkeit" ausgeübt, welche nach unseren Begriffen heute der polizeilichen Gewalt ähnelt. Dies Recht ging auf die Stadt über und betraf die Ahndung kleinerer Vergehen, welche innerhalb der Mauern und der Gerichtpfähle vorkamen.

Vor allem die zwischen den Bürgern sich ergebenden Zwistigkeitcn forderten, sehr oft das Einschreiten des Ratsgerichts, das zunächst eine Einigung versuchte und zu diesem Zwecke jeden Straffall Schiedsmännern vorlegte. Konnte keine Einigung erzielt werden, so ging die Sache an den Richter. Sein Urteil war endgültig.

Durch die Erhebung des Ortes zur Stadt erhielt dieser in dem Stadtgericht eine erhebliche Erweiterung seiner rechtlichen Befugnisse. Dieses Gericht stand unter der Aufsicht des Bischofs, der den Richter ernannte. Dem Richter standen 2 Schöffen zur Seite. Der Rat war durch den Bürgermeister und den Rentmeister vertreten. Alle schweren Vergehen wurden von dem Stadtgericht abgeurteilt. Es verhängte schwere Strafen und übte im Mittelalter sogar das "jus gladii" aus, das Recht über Leben und Tod. Dieses Recht scheint ihr schon früh von dem fürstlichen Gogericht in Dülmen streitig gemacht zu sein, denn im Jahre 1488 kam es zu einer Verhandlung vor dem Richter zu Haltern, bei der dieser vor Zeugen bekunden liess, dass die Stadt das Recht habe, die Todesstrafe zu verhängen.

Anscheinend hielt die Stadt diese Gerichtsbarkeit zunächst bei, denn noch aus dem Jahre 1606 wird von der Hinrichtung eines Pferdediebes berichtet. Fürstbischof Ferdinand hob sie aber durch Verordnung vom 15.03.1627 auf. Sodann erklärte er in dem sog. Rsetitutions-Rezeß vom 15.03.1632: "Wir wollen Uns als Landesfürst dahin gnädigst erklärt haben, daß jegliche Art von Gerichtsbarkeit bei Uns und Unseren Nachfolgern verbleiben, auch in Unserem Namen von Unseren jetzigen und künftigen Richtern ausgeübt und bedient werden soll". [1]

1776 Stadt Haltern

  • 1776 Bürgermeister: Herr Henr. Thier
  • 1776 Bürgermeister: Adolph Habich
  • 1776 Stadtsekretär: Dideric Wilhelm Fischer

1796 Stadtgericht Haltern

Amt Dülmen (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1796 Richter: Franz Anton Maerle
  • 1796 Gerichtsschreiber: Henrich Brox
  • 1796 Fiskus: Benedikt Borns
  • 1796 Procurator: Anton Lange
  • 1796 Procurator: Franz Schütte
  • 1796 Procurator: Anton Schlüter
  • 1796 Gerichtsdiener: Henrich Winkelmann
  • 1796 Recept. Alexander Moll
  • 1796 Führer: Bern. Embting [2]

1802 Stadtgericht Haltern

Amt Dülmen (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1802 Richter: Ferd. Joseph Redenbacher J.U.L. (=juris utriusque licentiatus)
  • 1802 Gerichtsschreiber: Franz Anton Schlichten
  • 1802 Procurator: Anton Lange
  • 1802 Procurator: Frieder. Schütte
  • 1802 Procurator: Franz Becker
  • 1802 Procurator: Adolph Legrand
  • 1802 Gerichtsdiener: Henrich Winkelmann
  • 1802 Rec. Alex Moll
  • 1802 Führ.: Bern. Jos. Embting
  • 1802 Vogt: Joh. Theod. Homann[3]

Zeitschiene nach 1802

1812 Friedensgericht Kanton Haltern

Mairien 1812

Preußische Gerichtsbarkeit

Im Jahre 1815 wurde in Haltern ein Land- und Stadtgericht eingerichtet. Zum 01.01.1833 wurde dieses aufgehoben und mit dem Land- und Stadtgericht Dülmen vereinigt, in Haltern wurde von diesem Zeitpunkt ab ein Gerichtstag eingerichtet.

Zum 01.01.1850 wurde Haltern Sitz einer Gerichtskommission, die dem Kreisgericht in Coesfeld angegliedert war. Die nötigen Geschäftsräume stellte die Stadt in ihrem 1575 erbauten Rathaus unentgeltlich zur Verfügung. Als Gerichtsgefängnis diente ein im Hofe stehendes besonderes Gebäude, das aber wegen seiner erheblichen baulichen Mängel später (1919) für den Strafvollzug geschlossen und 1928 an die Stadt zurückgegeben wurde.

Im Jahre 1879 erhielt Haltern ein Amtsgericht. Da die Räume im Rathaus sich auf die Dauer als für das Amtsgericht völlig ungeeignet erwiesen, wurde bereits vor dem ersten Weltkrieg die Errichtung eines neuen Geschäftsgebäudee in Erwägung gezogen. Der Plan kam jedoch nicht zur Durchführung, es wurden lediglich einige kleine bauliche Veränderungen vorgenommen.

Im März 1945 wurden die Geschäftsräume des Amtsgerichts durch Bomben völlig zerstört. Die Stadt brachte das Gericht zunächst in einem Privatgebäude Reckinghäuserstr. 28 unter, vermietete dann aber durch den Vertrag vom 24.01./23.08.1948 dem Justizfiskus das Erdgeschoss in ihrem früheren Amtsgebäude Recklinghäuserstr. 8 und vom 01.10.1951 ab das städtische Gebäude Recklinghäuserstr. 30. Um eine angemessene Unterbringung des Amtsgerichts in einem neuen landeseigenen Geschäftsgebäude zu ermöglichen und die etwa noch bestehenden Verpflichtungen abzulösen, stellte die Stadt durch Vertrag vom 07.08.1954 dem Lande Nordrhein-Westfalen ein 18,74 ar grosses Baugrundstück am Kardinal-Graf von Galen-Platz an der Ecke Dr. Conradstrasse-Schmeddingstraste unentgeltlich zur Verfügung und verpflichtete sich zur Zahlung eines verlorenen Baukostenzuschusses von 50.000 DM. Das neue Geschäftsgebäude wurde Ende Juli 1957 seiner Bestimmung übergeben. [1]

Archiv

Bibliografie

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  2. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  3. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  4. Quelle: 1812 Almanach des Lippe-Departements für 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812