Stadtgericht Horstmar: Unterschied zwischen den Versionen
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* das Bentheim-Steinfurtiche Gogericht Rüschau.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref> | * das Bentheim-Steinfurtiche Gogericht Rüschau.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref> | ||
==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]== | |||
* 1812 [[Mairie Horstmar]] im [[Friedensgericht (Kanton)|Friedensgericht]] [[Kanton Steinfurt]] <ref>'''Quelle:''' Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.</ref> | |||
==Preußische Gerichtsbarkeit== | |||
Im Jahr '''1815 erhielt Horstmar ein Land- und Stadtgericht''', welches in einem Privathaus mietweise untergebracht war. Gefängnisräume befanden sich im städtischen Rathaus. Im Jahre 1844 übertrug der Fürst zu Bentheim-Steinfurt zufolge eines [[Rezess|Rezesses]] über die Rechtsverhältnisse des Fürstlich-Bentheimschen Hauses die Ausübung der ihm im [[Amt Rüschau]] zustehenden Gerichtsbarkeit dem Land- und Stadtgericht Horstmar. | |||
Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und Stadtgerichts in Sachen, die aus dem [[Amt Rüschau]] herrührten, wurden unter der Benennung "Königlich Preußisches und Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches Land- und Stadtgericht" ausgefertigt. | |||
Im Jahre '''1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben''' und in eine '''Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt''' umgewandelt. Auch diese wurde im Jahre '''1876 aufgelöst''', von da ab wurden in Horstmar nur noch '''Gerichtstage von Steinfurt''' aus abgehalten. Die Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. <ref name="Oppenheim"/> | |||
====Fußnoten==== | |||
<references /> | |||
==Archiv== | ==Archiv== | ||
* Landesarchiv NRW Abt. Westfalen | * Landesarchiv NRW Abt. Westfalen | ||
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==Bibliografie== | ==Bibliografie== | ||
[[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster|Dülmen]] | [[Kategorie:Gericht im Fürstbistum Münster|Dülmen]] | ||
[[Kategorie:Amt Horstmar (historisch)]] | [[Kategorie:Amt Horstmar (historisch)]] | ||
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Version vom 8. Oktober 2014, 18:34 Uhr
Historische Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten >
- Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt Horstmar (historisch) > Horstmar > Stadtgericht Horstmar
Zeitschiene vor 1803
Geschichte
Burg und Herrschaft Horstmar wurden im Jahre 1269 vom letzten Dynasten Friedrich v. Rietberg, Gemahl der Beatrix von Horstmar, zwangsweise an den Bischof von Münster verkauft.
Stadtrecht erhielt Horatmar wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die bischöflichen Stadtrichter, die seit 1318 bezeugt sind, wurden vom Bischof mit Zustimmung der Burgmannen ernannt. Beisitzer waren der Burgmann, vier Schöf¬fen und 2 weitere Beisitzer der Stadt, die gleichfalls vom Bischof ernannt wurden.
Vor der Säkularisation waren im Bezirk Horstmar ausser dem Stadtgericht folgende Gerichte zuständig:
- das fürstbischöfliche Gogericht Hastehausen
- das fürstbischöfliche Gogericht Sandwelle
- das Domkapitularische Gogericht Meest und
- das Bentheim-Steinfurtiche Gogericht Rüschau.[1]
Zeitschiene nach 1802
Preußische Gerichtsbarkeit
Im Jahr 1815 erhielt Horstmar ein Land- und Stadtgericht, welches in einem Privathaus mietweise untergebracht war. Gefängnisräume befanden sich im städtischen Rathaus. Im Jahre 1844 übertrug der Fürst zu Bentheim-Steinfurt zufolge eines Rezesses über die Rechtsverhältnisse des Fürstlich-Bentheimschen Hauses die Ausübung der ihm im Amt Rüschau zustehenden Gerichtsbarkeit dem Land- und Stadtgericht Horstmar.
Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und Stadtgerichts in Sachen, die aus dem Amt Rüschau herrührten, wurden unter der Benennung "Königlich Preußisches und Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches Land- und Stadtgericht" ausgefertigt.
Im Jahre 1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben und in eine Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt umgewandelt. Auch diese wurde im Jahre 1876 aufgelöst, von da ab wurden in Horstmar nur noch Gerichtstage von Steinfurt aus abgehalten. Die Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. [1]
Fußnoten
Archiv
- Landesarchiv NRW Abt. Westfalen