Stadtgericht Haltern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Archiv==
==Archiv==
* [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=1&tektId=2022&expandId=2022  Amtsgericht Haltern Bestandsgeschichte:]  
* [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=1&tektId=2022&expandId=2022  Amtsgericht Haltern, Bestandsgeschichte:]  
** Umfang : Ca. 3900 Akten (ca. 500 Kartons), Findbücher Q 521 (Amtsgericht) und Q 521g (Grundakten).
** Umfang : Ca. 3900 Akten (ca. 500 Kartons), Findbücher Q 521 (Amtsgericht) und Q 521g (Grundakten).
* [http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=1&tektId=1697&expandId=1697  Land- und Stadtgericht Haltern, Bestandsgeschichte:]
** '''Laufzeit: 1815-1872''', Umfang : 38 Akten (2 Kartons), Findbücher Q 332 (Land- und Stadtgericht) und Q 332t (Testamente).


==Bibliografie==
==Bibliografie==

Version vom 12. Oktober 2014, 14:09 Uhr

Amtsgericht Haltern, Gerichtswesen im Münsterland: In oft kurzen Zeitabschnitten erlebten wir im Münsterland unterschiedliche, oft gegensätzliche politische Systeme: Feudalismus, Einzug der Moderne unter Napoleon, preußisches Kaiserreich, Weimar, NS-Staat, Besatzungsregime die Bundesrepublik. Dabei wurden Rechtsordnungen wie Wäschestücke gewechselt. Was blieb waren die Juristen und nahezu sämtliche Führungsstäbe des jeweiligen Systems, auch auf der regionalen Ebene.

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Dülmen (historisch) > Haltern am See > Stadtgericht Haltern

Richterkollegium (Holzschnitt, H,Burgkmair (1473-1531)

Zeitschiene vor 1803

Am Gogericht "Greinenkuhle" wurden alle bürgerlichen und peilichen Sachen verhandelt. Gorichter und Gerichtsschreiber wohnten in Dülmen. Die Bürgermeister und Ratsschöffen von Dülmen wurden gewöhnlich als Beisitzer zugezogen.

Über die Eigenhörigen des Hofes Haltern übte der Hofmeier, auch Schulte oder Amtmann genannt, die Gerichtsbarkeit aus, er war zugleich auch Holz- und Markenrichter. Seine Wohnung war der Richthof an der Kirche, auf dem Gelände der 1954 bestehenden Marien- und Richthofschule, im Kirchhofer Viertel.

Bereits vor der Stadtgründung am 03.02.1288 wurde in Haltern die "niedere Gerichtsbarkeit" ausgeübt, welche nach unseren Begriffen heute der polizeilichen Gewalt ähnelt. Dies Recht ging auf die Stadt über und betraf die Ahndung kleinerer Vergehen, welche innerhalb der Mauern und der Gerichtpfähle vorkamen.

Vor allem die zwischen den Bürgern sich ergebenden Zwistigkeitcn forderten, sehr oft das Einschreiten des Ratsgerichts, das zunächst eine Einigung versuchte und zu diesem Zwecke jeden Straffall Schiedsmännern vorlegte. Konnte keine Einigung erzielt werden, so ging die Sache an den Richter. Sein Urteil war endgültig.

Durch die Erhebung des Ortes zur Stadt erhielt dieser in dem Stadtgericht eine erhebliche Erweiterung seiner rechtlichen Befugnisse. Dieses Gericht stand unter der Aufsicht des Bischofs, der den Richter ernannte. Dem Richter standen 2 Schöffen zur Seite. Der Rat war durch den Bürgermeister und den Rentmeister vertreten. Alle schweren Vergehen wurden von dem Stadtgericht abgeurteilt. Es verhängte schwere Strafen und übte im Mittelalter sogar das "jus gladii" aus, das Recht über Leben und Tod. Dieses Recht scheint ihr schon früh von dem fürstlichen Gogericht in Dülmen streitig gemacht zu sein, denn im Jahre 1488 kam es zu einer Verhandlung vor dem Richter zu Haltern, bei der dieser vor Zeugen bekunden liess, dass die Stadt das Recht habe, die Todesstrafe zu verhängen.

Anscheinend hielt die Stadt diese Gerichtsbarkeit zunächst bei, denn noch aus dem Jahre 1606 wird von der Hinrichtung eines Pferdediebes berichtet. Fürstbischof Ferdinand hob sie aber durch Verordnung vom 15.03.1627 auf. Sodann erklärte er in dem sog. Rsetitutions-Rezeß vom 15.03.1632: "Wir wollen Uns als Landesfürst dahin gnädigst erklärt haben, daß jegliche Art von Gerichtsbarkeit bei Uns und Unseren Nachfolgern verbleiben, auch in Unserem Namen von Unseren jetzigen und künftigen Richtern ausgeübt und bedient werden soll". [1]

1776 Stadt Haltern

  • 1776 Bürgermeister: Herr Henr. Thier
  • 1776 Bürgermeister: Adolph Habich
  • 1776 Stadtsekretär: Dideric Wilhelm Fischer

1796 Stadtgericht Haltern

Amt Dülmen (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1796 Richter: Franz Anton Maerle
  • 1796 Gerichtsschreiber: Henrich Brox
  • 1796 Fiskus: Benedikt Borns
  • 1796 Procurator: Anton Lange
  • 1796 Procurator: Franz Schütte
  • 1796 Procurator: Anton Schlüter
  • 1796 Gerichtsdiener: Henrich Winkelmann
  • 1796 Recept. Alexander Moll
  • 1796 Führer: Bern. Embting [2]

1802 Stadtgericht Haltern

Amt Dülmen (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1802 Richter: Ferd. Joseph Redenbacher J.U.L. (=juris utriusque licentiatus)
  • 1802 Gerichtsschreiber: Franz Anton Schlichten
  • 1802 Procurator: Anton Lange
  • 1802 Procurator: Frieder. Schütte
  • 1802 Procurator: Franz Becker
  • 1802 Procurator: Adolph Legrand
  • 1802 Gerichtsdiener: Henrich Winkelmann
  • 1802 Rec. Alex Moll
  • 1802 Führ.: Bern. Jos. Embting
  • 1802 Vogt: Joh. Theod. Homann[3]

Zeitschiene nach 1802

1812 Friedensgericht Kanton Haltern

Mairien 1812

Tribunal der 1. Instanz

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen. In Münster bestand jedoch für das Arrondissement auch ein eigenes Handelsgericht.

Preußische Gerichtsbarkeit

Im Jahre 1815 wurde in Haltern ein Land- und Stadtgericht eingerichtet. Zum 01.01.1833 wurde dieses aufgehoben und mit dem Land- und Stadtgericht Dülmen vereinigt, in Haltern wurde von diesem Zeitpunkt ab ein Gerichtstag eingerichtet.

Zum 01.01.1850 wurde Haltern Sitz einer Gerichtskommission, die dem Kreisgericht in Coesfeld angegliedert war. Die nötigen Geschäftsräume stellte die Stadt in ihrem 1575 erbauten Rathaus unentgeltlich zur Verfügung. Als Gerichtsgefängnis diente ein im Hofe stehendes besonderes Gebäude, das aber wegen seiner erheblichen baulichen Mängel später (1919) für den Strafvollzug geschlossen und 1928 an die Stadt zurückgegeben wurde.

Im Jahre 1879 erhielt Haltern ein Amtsgericht. Da die Räume im Rathaus sich auf die Dauer als für das Amtsgericht völlig ungeeignet erwiesen, wurde bereits vor dem ersten Weltkrieg die Errichtung eines neuen Geschäftsgebäudee in Erwägung gezogen. Der Plan kam jedoch nicht zur Durchführung, es wurden lediglich einige kleine bauliche Veränderungen vorgenommen.

Im März 1945 wurden die Geschäftsräume des Amtsgerichts durch Bomben völlig zerstört. Die Stadt brachte das Gericht zunächst in einem Privatgebäude Reckinghäuserstr. 28 unter, vermietete dann aber durch den Vertrag vom 24.01./23.08.1948 dem Justizfiskus das Erdgeschoss in ihrem früheren Amtsgebäude Recklinghäuserstr. 8 und vom 01.10.1951 ab das städtische Gebäude Recklinghäuserstr. 30. Um eine angemessene Unterbringung des Amtsgerichts in einem neuen landeseigenen Geschäftsgebäude zu ermöglichen und die etwa noch bestehenden Verpflichtungen abzulösen, stellte die Stadt durch Vertrag vom 07.08.1954 dem Lande Nordrhein-Westfalen ein 18,74 ar grosses Baugrundstück am Kardinal-Graf von Galen-Platz an der Ecke Dr. Conradstraße-Schmeddingstraße unentgeltlich zur Verfügung und verpflichtete sich zur Zahlung eines verlorenen Baukostenzuschusses von 50.000 DM. Das neue Geschäftsgebäude wurde Ende Juli 1957 seiner Bestimmung übergeben. [1]

Siegelmarke Königliches Amtsgericht Haltern

Land- und Stadtgericht Haltern

  • Land- u. Stadtrichter: Hülskötter (1815-1819)
  • Land- u. Stadtrichter: Ass. v. Olfers, (1815-1817/18)
  • Land- u. Stadtrichter: Markers (1815-1833)
  • Land- u. Stadtrichter: Ass. Schulte (1819/20)

Kreisgerichtskommission Haltern

  • Kreisrichter: Heitmann (1849-1852)
  • Kreisrichter: Drecker (1852-1861)
  • Kreisrichter: v. Kleinsorge (1861-1869)
  • Kreisrichter: Wenner (1870-1877)
  • Kreisrichter: Schultz (1877-1879)

Amtsgericht

  • Amtsrichter/Amtsgerichtsrat: Schultz (1879-1881)
  • Amtsrichter/Amtsgerichtsrat: Frehr. v. Korff (1881-1913)
  • Amtsrichter/Amtsgerichtsrat: Schulte (1913-1935)
  • Amtsrichter/Amtsgerichtsrat: Kauth (1936-1948)
  • Amtsrichter/Amtsgerichtsrat: Marx (1948-?)

Archiv

Bibliografie

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  2. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  3. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  4. Quelle: 1812 Almanach des Lippe-Departements für 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812

Weblinks

Offizielle Webseiten