Vogt (Verwaltung): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Oktober 2014, 15:02 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Bedeutung

Regional

Zeitschiene vor 1803

  • Fürstbistum Münster Vogt als Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur:
    • Aufsicht führender Vetreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel (Vosteher und Vogt), Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
      • Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann Obervogt und Untervögte.
      • Landvogt, Amtsvogt in einem größeren Landstrich die Aufsicht hat.
      • Schloßvogt oder Hausvogt, welcher die Aufsicht über ein Schloß, Amtshaus oder einen Pallast hat
      • Freivogt = gewählter Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur
  • auch substituirter Vogt als Vertreter des Amtsinhabers oder der Wwe. als ererbte Amtsinhaberin (!)

Rechtsbezirk

Die Vogtei ist das Amt oder der Amtsbezirk eines Vogts.