Vogt (Verwaltung): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2014, 15:02 Uhr
Vorlage:Begriffserklärungshinweis
Bedeutung
Regional
- Fürstbistum Münster Vogt als Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur:
- Aufsicht führender Vetreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel (Vosteher und Vogt), Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
- Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann Obervogt und Untervögte.
- Landvogt, Amtsvogt in einem größeren Landstrich die Aufsicht hat.
- Schloßvogt oder Hausvogt, welcher die Aufsicht über ein Schloß, Amtshaus oder einen Pallast hat
- Freivogt = gewählter Vorgesetzter in einer Verwaltungsstruktur
- Aufsicht führender Vetreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel (Vosteher und Vogt), Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
- auch substituirter Vogt als Vertreter des Amtsinhabers oder der Wwe. als ererbte Amtsinhaberin (!)
Rechtsbezirk
Die Vogtei ist das Amt oder der Amtsbezirk eines Vogts.