Sonderheft/2014/Korrekturen/55-Berufsgenealogen: Unterschied zwischen den Versionen
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S. 167, Bildunterschrift: ... Amsterdam 1645). Quelle: gemeinfrei --> Amsterdam 1645; gemeinfrei) | |||
außer es spricht juristisch was dagegen, aber "Quelle: gemeinfrei" passt sprachlich nicht, genauso wie auf weiteren Seiten, s.u. [RE] | |||
S. 168 und 169, Abb. oben: Bilder mit höherer Auflösung verwenden, ist nur unscharf zu erkennen [PAA] | S. 168 und 169, Abb. oben: Bilder mit höherer Auflösung verwenden, ist nur unscharf zu erkennen [PAA] | ||
S. 168, obere Bildunt.: ... Nürnberg 1728) Quelle: gemeinfrei --> ... Nürnberg 1728; gemeinfrei) [RE] | |||
S. 168, untere Bildunt.: "(LHA Koblenz)" bitte weglassen, es wird in der Quellenangabe in der nächsten Zeile genannt [RE] | |||
S. 169, untere Bildunt.: Ocht.). Quelle: gemeinfrei --> Ocht; gemeinfrei). | |||
S. 169, Sp. 1, Abs. 1, Z. 10/11: u.| U. --> beide "u" auf Zeile 11 [KR] | S. 169, Sp. 1, Abs. 1, Z. 10/11: u.| U. --> beide "u" auf Zeile 11 [KR] | ||
S. 169, Sp. 1, Abs. 2, Z. 6: anzufahren werden: --> entweder anzufahren sind oder angefahren werden Wegen des Austausches von zwei Buchstaben würde ich die zweite | S. 169, Sp. 1, Abs. 2, Z. 6: anzufahren werden: --> entweder anzufahren sind oder angefahren werden | ||
Wegen des Austausches von zwei Buchstaben würde ich die zweite Variante vorziehen. [KR] | |||
Version vom 10. November 2014, 14:58 Uhr
S. 167, Bildunterschrift: ... Amsterdam 1645). Quelle: gemeinfrei --> Amsterdam 1645; gemeinfrei)
außer es spricht juristisch was dagegen, aber "Quelle: gemeinfrei" passt sprachlich nicht, genauso wie auf weiteren Seiten, s.u. [RE]
S. 168 und 169, Abb. oben: Bilder mit höherer Auflösung verwenden, ist nur unscharf zu erkennen [PAA]
S. 168, obere Bildunt.: ... Nürnberg 1728) Quelle: gemeinfrei --> ... Nürnberg 1728; gemeinfrei) [RE] S. 168, untere Bildunt.: "(LHA Koblenz)" bitte weglassen, es wird in der Quellenangabe in der nächsten Zeile genannt [RE]
S. 169, untere Bildunt.: Ocht.). Quelle: gemeinfrei --> Ocht; gemeinfrei).
S. 169, Sp. 1, Abs. 1, Z. 10/11: u.| U. --> beide "u" auf Zeile 11 [KR]
S. 169, Sp. 1, Abs. 2, Z. 6: anzufahren werden: --> entweder anzufahren sind oder angefahren werden
Wegen des Austausches von zwei Buchstaben würde ich die zweite Variante vorziehen. [KR]