Amtsblatt G 1873 No.5 Verord.52: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. November 2014, 18:47 Uhr

  • 22.1.1873, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, No.5, Verordnung No.52
Durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28sten Dezember v.J. ist genehmigt worden, daß die im Kreise Sensburg belegenen beiden
Ortschaften Alt- und Neu Ukta von dem Gutsbezirke der fiskalischen Cruttinner Forst abgetrennt und, mit einander vereinigt , zu einem
selbständigen Gemeindebezirke erklärt werden, was wir hiermit bekannt machen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, Nr.5, Verordnung Nr.52, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums