Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/012: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Dezember 2014, 17:04 Uhr
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Rüppurr, Brüder und der Gemeinde Rüppurr andererseits wegen Wiederherstellung der Kapelle und des Gottesackers daselbst, daß das Kloster rechtlich nicht dazu verpflichtet sei (Gesch. des Oth 8, 97); doch wurde diese Urkunde später stark bezweifelt.
1362 belehnt Markgraf Rudolf VI. der Lange, den Arnold Pfau von Rüppurr und Heinrich seinen Bruder und ihres Bruders Söhne, Hansen, Heinzen und Renzen mit 60 fl von der Herbstbeet (Steuer) halb zu Durlach und halb zu Ettlingen, gegen Verzicht ihrer Ansprüche aus das Geleit zu Ettlingen; es ist abwerfig (ab- lösbar) mit 600 fl.
III.
Bedeutende Veränderungen brachte die Reformation.
1503 war Reinhard von Riepur Bischof in Worms geworden.
Schon vorher hatten sich andere aus seinem Geschlecht dem Kirchen-
dienst gewidmet. 1467 ist Jakob Pfau de Riedbur Dekanus der
Kirche in Basel. Unter ihm wird ein ständiges Predigeramt in dem
Münster zu Basel errichtet und mit einem eigenen Haus und einer
Handbibliothek dotiert. Denselben nahm Ludwig Bischof zu Speier
am 29. November 1474 als Generalvikar. Reinhard von Riepur
war Nachfolger des Johannes von Dalberg, der als ein Beschützer
der Wissenschaft galt, aber zugleich alle Selbständigkeitsbestrebungen
der Wormser zu unterdrücken wußte, so sehr, daß die Stadt auf den
Namen einer freien Stadt verzichten mußte und obgleich unschuldig,
dem Pfalzgrafen 5000 Gulden Sühne zahlen mußte und 400 Gulden
jährliches Schirmgeld. Der Bischof war Fürst und Herr der Stadt
geworden. Reinhard hielt sich für verpflichtet, die Errungenschaften
seines Vorgängers festzuhalten, war aber dazu zu schwach und lebte
in fortwährender Fehde mit den Wormsern. 1514 brach der Aufruhr
in Worms aufs neue aus, weil der Bischof die Bürger mit dem Rat
der Stadt in Zwiespalt brachte.
1517 beklagte sich der Rat der Stadt Worms bei den Reichs- ständen in Mainz its-er den Bischof; er hätte seit 14 Jahren nicht mehr die Kinder gefirmt und auch nicht die Firmelung durch einen Stellvertreter geschehen lassen; obwohl er öfters in der Stadt an- wesend gewesen sei (zu1neist war er in Ladenburg), alles aus nei- dischem und gehässigem Gemüte, so er gegen die Wormser Bürger trage, und das nur deshalb, weil sie als getreue Untertanen des Reichs ihm die Obrigkeit und das Regiment der Stadt nicht anheim- stellen wollten, durch welche Entzweiung die Stadt bei der Nachbar- schaft verächtlich gemacht wurde, als ob sie des hl. Sakramentes Unwürdig wäre (Boos, Gesch. der rhein. Städtekultur IV, 170). — Statt in dem Aufruhr (Gesch. des Ob.-Rh. N. f. IIl 385 ff.) von