Vereinigte Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Neu) |
K (→Quelle) |
||
| (2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* Abgabe vom Bierbrauen und Brandteweinbrennen, | * Abgabe vom Bierbrauen und Brandteweinbrennen, | ||
* Abgabe von der Freyheit Wein, Apfel-und Birnmost , Korn , Zuckersyrup , Kirschen, Erdäpfel und andere Säfte zu distilliren , die nach der Gährung eine weingeistige Flüssigkeit geben, | * Abgabe von der Freyheit Wein, Apfel-und Birnmost , Korn , Zuckersyrup , Kirschen, Erdäpfel und andere Säfte zu distilliren , die nach der Gährung eine weingeistige Flüssigkeit geben, | ||
* Abgabe von öffentlichen | * Abgabe von öffentlichen Fuhrwerken und Miethwagen | ||
* Stempelabgabe von Spielkarten und gestochenen Musiknoten. | * Stempelabgabe von Spielkarten und gestochenen Musiknoten. | ||
* Abgabe von Versicherungsgebühren von Gold - und Silberarbeiten. | * Abgabe von Versicherungsgebühren von Gold - und Silberarbeiten. | ||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | * Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | ||
[[Kategorie:Lippedepartement| | |||
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich| | [[Kategorie:Lippedepartement||]] | ||
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich|Abgaben]] | |||
Aktuelle Version vom 5. Januar 2015, 11:46 Uhr
Verwaltung der vereinigten Abgaben
Unter den Abgaben, die zu dieser Verwaltung gehören, sind vorzüglich begriffen: Abgabe
- Abgabe vom Verkaufe des Weins, Apfel-und Birnmost.
- Abgabe vom Bierbrauen und Brandteweinbrennen,
- Abgabe von der Freyheit Wein, Apfel-und Birnmost , Korn , Zuckersyrup , Kirschen, Erdäpfel und andere Säfte zu distilliren , die nach der Gährung eine weingeistige Flüssigkeit geben,
- Abgabe von öffentlichen Fuhrwerken und Miethwagen
- Stempelabgabe von Spielkarten und gestochenen Musiknoten.
- Abgabe von Versicherungsgebühren von Gold - und Silberarbeiten.
- Abgaben von der innern Schiffarth; von Fähren und Kähnen.
- Abgabe von Verpachtungen der Fischereyen in Kanälen.
- Die Salzsteuer
- Abgabe von Wegführungs- und Ortswechsel der Getränke.
- Diese Verwaltung hat allein das Recht Tabak fabriziren zu lassen
- und hat noch neuerdings durch das kayserliche Decret vom 08. Febr. 1812 die Befugnifs erhalten, sich die Erhebung der Octrois der Gemeinden beyzulegen.
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).