Amtsblatt G 1858 No.7 Verord.48: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''31.1.1858, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 48
* '''31.1.1858, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 48
:''Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement ''
:''Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement ''
:Den von dem Gutsbesitzer v. Kurowski angekauften zu einer Einzelbesitzung vereinigten, in den Grenzen des Dorfes Marczinowolla, Kreises Lötzen, belegenen und zu dem Kommunal-Verbande des genannten Dorfes gehörigen Grundstücken ist auf Antrag des Besitzers v. Kurowski der Name '''Truchsen''' beigelegt worden. <ref name="AMT58_149">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 48, S.28 {{MDZ|bsb10694637|54}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Den von dem Gutsbesitzer v. Kurowski angekauften und zu einer Einzelbesitzung vereinigten, in den Grenzen des Dorfes Marczinowolla, Kreises Lötzen, belegenen und zu dem Kommunal-Verbande des genannten Dorfes gehörigen Grundstücken ist auf Antrag des Besitzers v. Kurowski der Name '''Truchsen''' beigelegt worden. <ref name="AMT58_48">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 48, S.28 {{MDZ|bsb10694637|54}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 9. Januar 2015, 12:00 Uhr

  • 31.1.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 48
Namensbeilegung eines neuentstandenen Etablissement
Den von dem Gutsbesitzer v. Kurowski angekauften und zu einer Einzelbesitzung vereinigten, in den Grenzen des Dorfes Marczinowolla, Kreises Lötzen, belegenen und zu dem Kommunal-Verbande des genannten Dorfes gehörigen Grundstücken ist auf Antrag des Besitzers v. Kurowski der Name Truchsen beigelegt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 48, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums